Strafrechtliche Ermittlungen der IHK Frankfurt gegen Focus-Magazin wegen Millionenbetrug durch 0900-Faxabrufe

Strafrechtliche Ermittlungen der IHK Frankfurt gegen Focus-Magazin wegen Millionenbetrug durch 0900-Faxabrufe

Wahrscheinlich ist die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bald einem Millionenbetrug des Focus-Magazins auf der Spur. (Faxabzocke) Der IHK-Ermittler Hans-Reinhart Grünbaum untersucht Unternehmen, die kostenpflichtige Mehrwertdienste-Faxabrufe mit 0900-Nummern anbieten und dabei unerlaubt und rechtswidrig die sogenannte Faxbremse einsetzen. Das bedeutet, dass viele Millionen Faxabrufe des Focus-Magazins „Fakten auf Abruf“ manipuliert wurden. Es soll festgestellt worden sein, dass zum Beispiel ein 8-seitiger nicht besonders voll beschriebener Faxabruf des Focus-Magazins 6 Minuten dauerte. Bei der heute üblichen und möglichen Faxgeschwindigkeit von 33600 Baud, die fast jedes zweite im Handel zu kaufende Faxgerät besitzt darf der Faxabruf (Polling) dieser 8 Seiten aber nur ca. 1 Minute dauern. Tests haben ergeben, dass das Weitersenden der 8 abgerufenen Seiten an neutrale Stellen nur 1-2 Minuten dauerte. Somit bremst laut IHK der Focus die Seiten um das Drei- bis Sechsfache der normalen Laufzeit. Dadurch entsteht den Verbrauchern ein Schaden im Millionen Eurobereich, denn entgegen der Rechtspflicht weist Focus in der Werbung fuer die Faxabrufe nicht auf die manipulativ herabgesetzte bzw. gedrosselte Geschwindigkeit hin.
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Betruges bei der Staatsanwaltschaft in Bayern gegen Verantwortliche von Focus wurde mit der Begründung eingestellt, dass, wenn der Anbieter (Focus) in der Werbung keine Geschwindigkeit nennt der Abrufende nicht mit der schnellsten Baudrate rechnen darf. Diese Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO geht laut IHK Frankfurt fehl. Hans-Reinhart Grünbaum sieht es ganz anders und soll nun mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen Focus wegen der manipulierten Faxabrufe ermitteln. Hierzu beauftragt die Staatsanwaltschaft Frankfurt derzeit hauseigene IHK-Gutachter welche die Geschwindigkeit der Faxabrufe des Focus-Magazins mit der Stoppuhr begutachten sollen um die Betrugsmasche nachzuweisen. Falls sich herausstellt, dass Focus weiterhin die Faxbremse zieht und 8 Seiten in 6 Minuten statt heutzutage üblicher 1-2 Minuten sendet, werden die Verantwortlichen des Focus-Magazins mit Hausdurchsuchungen sowie einem dinglichen Arrest zwecks Rückgewinnungshilfe in Millionenhöhe konfrontiert werden. Sollte die IHK Frankfurt also Ernst machen sollten sich die Verantwortlichen des Focus-Magazins sowie deren Dienstleister (Infin) warm anziehen. Und dass es die IHK-Frankfurt erst meint hat sie schon in anderen Verfahren bewiesen wo Faxabrufe ebenfalls nicht mit der maximal schnellstmöglichen Sendegeschwindigkeit gefaxt worden sein sollten was ebenfalls durch den IHK-Hausgutachter festgestellt worden sein soll.
Nachfragen bei dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur haben ergeben, dass heutzutage (im Jahr 2011) die Faxgeschwindigkeit von 9600 Baud üblich sei. Jedoch ist das, so Grünbaum, eine Fehlauskunft der BNETZA. Üblich sind laut IHK 33600 Baud, Focus sendet aber mit einer niedrigeren Baudrate was durch die Tests bewiesen wurde. Im Gegensatz zu der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas und Telekommunikation (http://www.bnetza.de) will die IHK und deren Hausgutachter wissen, dass schon im Jahr 2000 die Baudrate bei Faxgeräten von 19.200 die einzig richtige und übliche war. Somit muss heutzutage im Jahr 2011 immer mit 33600 Baud gesendet werden, da der Abrufer sonst über die Kosten des Faxabrufs irrt.
Derzeit wird der Kunde des Pollings durch Focus über die Kosten des Abrufs getäuscht.
IHK-Ermittler Grünbaum: Wer kostenpflichtige 0900-Faxabrufe nicht mit normalen 33600 Baud sendet sondern abbremst muss mit den Konsequenzen rechnen. Diese sind Festnahme, Hausdurchsuchung und Anordnungen der Vermögensabschöpfung sowie Gewerbeverbot. Beim Focus steht ein Betrag von mehreren Millionen Euro im Raum. Der Staatsanwalt muss nur noch mitmachen.
Ebenso wie das Focus Magazin Fakten auf Abruf geben auch andere Anbieter von Faxabrufen nicht an, dass der Faxabruf nicht mit den heute typischen 33600 Baud erfolgt. Auch diese Unternehmen wie N24, N-TV, SAT1 ja sogar der Verbraucherschutz betrügen laut Meinung der IHK konkludent ihre Kunden weil sie nicht auf die Faxbremse hinweisen. Somit wird es nicht lange dauern bis die IHK von der Staatsanwaltschaft Frankfurt auch gegen diese Unternehmen strafrechtliche Ermittlungen einleiten lassen wird.
Der Hausgutachter der Industrie- und Handelskammer soll die Gutachten derzeit vorbereiten und hat seine Stoppuhr schon aufgezogen. Die IHK Frankfurt hat sich zur Aufgabe gemacht die Faxbremse zu beenden und Faxabrufe nur noch mit 33600 Baud senden zu lassen, ansonsten sieht Hans-Reinhart Grünbaum den Tatbestand des Betruges § 263 StGB als erfüllt, wenn in der Werbung nicht auf die manipulierte Geschwindigkeit hingewiesen wird.
Der unbefangene IHK-Hausgutachter des Anzeigeerstatters wird anhand der aktuell im Handel lieferbaren Telefaxgeräte nachweisen, dass nicht die von der Bundesnetzagentur angegebenen 9600 Baud üblich sind sondern 33600 Baud. Deshalb greift auch nicht die Regel des Gesetzgebers, dass bei kostenpflichtigen Faxabrufdiensten aufgrund der unterschiedlichen Faxgeschwindigkeiten nur die Anzahl der Seiten sowie der Minutenpreis genannt werden sollen. Das reicht der IHK-Frankfurt und der Staatsanwaltschaft Frankfurt nicht aus. (§ 66a TKG - http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__66a.html)
Folgende Telefaxgeräte sind beispielsweise wie derzeit üblich mit 33600 Baud ausgestattet: Ricoh 1190L, Ricoh 3320L, Okifax 2510, Olivetti OFX 9000, Panasonic UF 8100, Panasonic KX FL540G, Canon L380s, Brother 8360PLT, Samsung SF 755P, Samsung SF 430, Panasonic UF 4100, Canon L390, Panasonic F-7100, Sharp FO IS115N, Canon i-Sensys L160, Xerox LF8040, Samsung SF 750, Panasonic UF-7300, Brother 1940 CN, Brother 2920, Canon L120, Brother 8360P, Samsung SF560R, Canon JX510P.
Parallel soll die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Auftrag der IHK prüfen, ob die angebotenen Listen, z.B. Vitamine und Mineralien, als Faxabruf angeboten werden dürfen oder ob es sich dabei um allgemeinkundige belanglose Informationen handelt, die auch kostenlos im Internet abzurufen sind.

12.08.2011: |

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