http://www.tagesgeld.info/lexikon/kickback/ - Was muss der Anleger beachten?

Bei jeder Geldanlage Form, die durch einen Finanzberater durchgeführt wird, fließen Provisionen. Das sollte einem jeden bekannt sein und ist auch nicht weiter zu beklagen, wenn dies offen kundgetan wird. Zudem sind dann in der Regel noch Verwaltungsgebühren, die auch vom Anleger zu zahlen sind, auch das ist bekannt. Wenn es dann noch Ausgabeaufschläge gibt, sollten die Anwender auch von diesem Umstand informiert sein und es ist kein Thema, denn diese Fakten sollten auch in den AGBs der Banken zu finden sein. Zudem kommt es aber auch durchaus vor, dass es sogenannte Kickbacks gibt, die vor einem Anleger dann in der Regel verheimlicht werden, Das darf aber nicht sein und dazu gibt es auch schon einige Urteile. Einige Informationen sind unter http://www.tagesgeld.info/lexikon/kickback/ nachzulesen, es wird aber auch in diesem Artikel weiter auf dieses Thema eingegangen. Diese Kickbacks sind eigentlich Zahlungen, die ohne Wissen des Kunden wieder zurück zum Berater fließen. Das können dann zum Beispiel eine Rückzahlung der Gebühren aus dem Bereich der Verwaltungskosten und auch Ausgabeaufschläge sein. Der einzige Punkt der nicht sein darf liegt in der Tatsache begründet, dass diese Zahlungen nicht ohne das Wissen des Kunden vorgenommen werden dürfen. Der Kunde muss also über diese Zahlungen informiert werden und auch die Höhe darf dabei nicht verheimlicht werden. Ansonsten kann dies so erscheinen, als ob der Bankberater aufgrund dieser Zahlungen in eine gewisse Richtung tendiert ist. Alle weiterführenden Informationen sollten dann unter dem Link http://www.tagesgeld.info/lexikon/kickback/ nachgelesen werden. Erst dann wird ein Kunde auch wirklich hinter die Geheimnisse der Kickbacks blicken.

02.08.2011: |