Kleidungsstücke sollen etikettiert werden

Als freiwillig sind bis dato die Angaben des Ursprungslandes von Kleidungsstücken zu betrachten. So ist es nicht notwendig, auf den Kleidungsstücken anzugeben, um welche Art Kleidung es sich handelt, also beispielsweise Jeans-Hosen, T-Shirt und aus welchem Land diese stammt.
Schon bald wird an dieser Regelung jedoch eine Änderung vorgenommen. So werden die Artikel laut Europäischem Parlament in der Lesung vom 18.05.2011 allesamt mit dem Etikett „Made in (Ursprungsland)“ versehen. Es geht dabei um alle Kleidungsstücke, welche innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten an den Mann-  oder an die Frau - gebracht werden.
Ebenfalls soll ein System eingeführt werden, um auch obligatorische Angaben anzubringen. Durch die Einführung dieser Etikettierung soll der Kunde nunmehr keinen Angaben mehr ausgesetzt sein, welche irreführend sind.

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