VIB - Der Beipackzettel für geschlossene Fonds

Die Novellierungen des Vermögensanlagengesetzes sehen die Einführungen des Vermögensanlageninformationsblattes (VIB) vor. Die GFI TREUHAND unterstützt Anbieter von geschlossenen Fonds bei der Erstellung des VIB und übernimmt die damit verbundene Organisation. Denn neben dem Mehraufwand für Anbieter für die Erstellung selbst, ist die Aktualisierung des VIB zu garantieren. Anbieter werden durch die Unterstützung der GFI TREUHAND von den neuen Regelungen entlastet und können sich auf ihre Schwerpunkttätigkeiten konzentrieren. Auch die Vorlage bei der BaFin wird gleichermaßen von der GFI TREUHAND koordiniert. Denn wer das VIB nicht rechtzeitig als Ergänzung zum Verkaufsprospekt bei der BaFin einreicht, riskiert den Ausschluss aus der BaFin-Prüfung.

Das VIB soll Anleger zusätzlich zum Verkaufsprospekt über Details zum geschlossenen Fonds informieren und die Vergleichbarkeit mit anderen Finanzanlagemöglichkeiten herstellen. Inhaltlich müssten Daten zum Fonds, die vorgesehene Anlagestrategie, die Anlagepolitik sowie Details zum Anlageobjekt im VIB aufgeführt werden. Außerdem werden Anleger mit dem VIB vor der Investition über mögliche Risiken sowie die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen aufklärt. Damit soll der graue Kapitalmarkt transparenter werden.

Anbieter von Vermögensanlagen sind zur Erstellung des VIB verpflichtet. Unterstützung bei der Erstellung und die Organisation rund um das VIB leistet die GFI TREUHAND. Denn auch die Schaffung von Kostentransparenz, die durch das VIB von den Anbietern gefordert wird, stellt Anbieter geschlossener Fonds vor neue Herausforderungen.

04.07.2011:

Über GFI TREUHAND GmbH

Benutzerbild von GFI TREUHAND GmbH

Vorname
Alexandra

Nachname
Erbstößer

Homepage
http://www.gfi-treuhand.de