Open Market TV AG NEWS: Deutsche Börse AG: DEUTSCHE BÖRSE AG UND NYSE EURONEXT KÜNDIGEN SONDERDIVIDENDE VON 2,00 EUR FÜR DIE AKT

07.06.2011 17:53

Deutsche Börse AG und NYSE Euronext haben heute angekündigt, dass die neue
Holdinggesellschaft Alpha Beta Netherlands Holding N.V. ('Holdco') eine
Sonderdividende plant. Hierbei sollen direkt nach Vollzug der Transaktion
einmalig 2,00 EUR pro 'Holdco'-Aktie aus den Kapitalrücklagen der Holdco
ausgeschüttet werden. Die Barausschüttung steht unter dem Vorbehalt von
verschiedenen Zustimmungen und Bedingungen, wie der Zustimmung durch den
Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG und des Board of Directors der NYSE
Euronext, die beide für den 16. Juni 2011 geplant sind, sowie, nach Vollzug
des Deutsche Börse und NYSE Euronext Zusammenschlusses, durch das Board of
Directors der 'Holdco'. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Deutsche Börse AG
und der Chairman des Board of Directors der NYSE Euronext haben auf Basis
der Finanzplanung des Managements und nach Erörterung mit den Mitgliedern
ihres Gremiums die Unterstützung dieser Maßnahme ausgedrückt.

Legt man die Aktien-Tauschverhältnisse zugrunde, die in der Vereinbarung
über den Unternehmenszusammenschluss geregelt wurden, werden für jede Aktie
der Deutschen Börse, die nach Maßgabe des aktuellen Umtauschangebots (mit
einer Umtauschquote von 1:1) angedient wird, 2,00 EUR gezahlt. Für jede
NYSE Euronext Aktie (Umtauschquote von 0,47:1 und Wechselkurs von 1,4576
US$ je Euro) werden 0,94 EUR / 1,37 US$ gezahlt. Insgesamt wird sich die
von der 'Holdco' gezahlte Dividende unter der Annahme, dass 100 Prozent der
Deutsche Börse Aktionäre das Tauschangebot annehmen, auf rund 620 Mio. EUR
/ 904 Mio. US$ belaufen.

Zusätzliche Informationen und wo diese zu finden sind

Im Zusammenhang mit dem angestrebten Unternehmenszusammenschluss der NYSE
Euronext und der Deutsche Börse AG, hat die Alpha Beta Netherlands Holding
N.V. ('Holding') ein Registration Statement (Form F-4) bei der U.S.
Securities and Exchange Commission ('SEC') eingereicht, das die SEC am 3.
Mai 2011 für wirksam erklärt hat. Das Registration Statement enthält (1)
ein Proxy Statement von NYSE Euronext, das zugleich einen Prospekt für
Holding darstellen wird, und (2) einen Angebotsprospekt von Holding, der
zugleich im Zusammenhang mit dem Angebot von Holding zum Erwerb der Aktien
von U.S. Aktionären der Deutsche Börse AG verwendet wird. Holding hat
außerdem eine Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') eingereicht, deren Veröffentlichung
von der BaFin gestattet wurde und die entsprechend den Vorschriften des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG') am 4. Mai 2011
veröffentlicht wurde.

Investoren und Inhaber von Wertpapieren werden gebeten, das endgültige
Proxy Statement / den Prospekt, den Angebotsprospekt, die Angebotsunterlage
und die im Zusammenhang mit dem Tauschangebot veröffentlichten weiteren
begleitenden Informationen bezüglich der angestrebten Transaktion zu lesen,
weil hierin wichtige Informationen enthalten sein werden. Eine kostenlose
Kopie des endgültigen Proxy Statement / des Prospektes, des
Angebotsprospekts sowie weiterer Dokumente, die von NYSE Euronext und
Holding bei der SEC eingereicht wurden, können Sie auf der Website der SEC
unter www.sec.gov erhalten. Das Proxy Statement / der Prospekt, sowie die
weiteren Dokumente können ferner auf der Website von NYSE Euronext unter
www.nyse.com kostenfrei abgerufen werden. Die Angebotsunterlage und die im
Zusammenhang mit dem Tauschangebot veröffentlichten weiteren begleitenden
Informationen sind auf der Website der Holding unter
www.global-exchange-operator.com verfügbar. Aktionäre der Deutsche Börse,
die das Tauschangebot angenommen haben, haben gewisse Rücktrittsrechte, die
in der Angebotsunterlage näher beschrieben sind.

Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien an Holding, Deutsche Börse
AG oder NYSE Euronext dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das
Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage,
deren Veröffentlichung durch die BaFin gestattet worden ist, und in den bei
der SEC eingereichten Dokumenten enthalten.

Wertpapiere werden ausschließlich mittels eines Prospekts angeboten, der
den Anforderungen von Section 10 des U.S. Securities Act von 1933, in
seiner geltenden Fassung, sowie anwendbaren Europäischen Vorschriften
genügt. Das Tauschangebot und die Angebotsunterlage stellen keine Abgabe,
Veröffentlichung oder öffentliche Bewerbung eines Angebots gemäß den
Gesetzen und Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
Deutschlands, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten dar.
Die maßgeblichen endgültigen Bedingungen der angestrebten Transaktion zum
Zusammenschluss von Unternehmen werden in den Informationsdokumenten
veröffentlicht, die Gegenstand der Prüfung durch die zuständigen
Europäischen Börsenaufsichtsbehörden sind.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte
institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel 2
Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial
Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils
geltenden Fassung), wird das Tauschangebot weder unmittelbar noch mittelbar
- auch nicht durch die Nutzung des Postwegs oder durch andere Mittel oder
Instrumente des inländischen oder internationalen Geschäftsverkehrs (u.a.
Übertragung per Telefax, Telefon oder Internet) oder durch Einrichtungen
einer Wertpapierbörse - in Japan unterbreitet. Daher ist der Versand dieser
Bekanntmachung oder jeglicher begleitender Unterlagen auf dem Postweg oder
deren anderweitige Verbreitung, Weiterleitung, oder Übermittlung in, nach
oder aus Japan unzulässig.

Die Aktien der Holding wurden nicht nach den jeweils anwendbaren
wertpapierrechtlichen Vorschriften Japans zugelassen. Eine solche Zulassung
ist auch nicht geplant. Somit dürfen die Aktien der Holding, vorbehaltlich
bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte institutionelle
Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 (i) des
japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial Instruments and
Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils geltenden Fassung),
nicht in Japan zum Verkauf angeboten oder verkauft oder Personen in Japan -
auch nicht für deren Rechnung oder zu deren Gunsten - zum Verkauf angeboten
oder verkauft werden.

Beteiligte bei der Einwerbung on Stimmrechten

NYSE Euronext, Deutsche Börse AG und Holding, die Mitglieder von Vorstand
und Aufsichtsrat, übrige Mitglieder der Geschäftsleitung sowie Arbeitnehmer
dieser Gesellschaften können als Beteiligte bei der Einwerbung von
Stimmrechtsvollmachten von Aktionären von NYSE Euronext bezüglich der
angestrebten Transaktion zum Zusammenschluss von Unternehmen angesehen
werden. Zusätzliche Informationen über die Interessen derart Beteiligter
werden in dem Proxy Statement / dem Prospekt und in den weiteren
Dokumenten, die bei der SEC eingereicht werden, enthalten sein.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieses Dokument enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen über NYSE
Euronext, Deutsche Börse AG, Holding, die erweiterte Gruppe und andere
Personen, die Ausführungen über die angestrebte Transaktion zum
Zusammenschluss von Unternehmen, die Wahrscheinlichkeit, dass diese
Transaktion zum Abschluss gebracht werden kann, die Auswirkungen der
Transaktion auf die Geschäfte von NYSE Euronext oder Deutsche Börse AG,
oder andere Ausführungen, die sich nicht auf historische Fakten beziehen,
enthalten können. Solche zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen stets
Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf in der Zukunft liegende
Ereignisse beziehen bzw. von Umständen abhängen, deren Eintritt ungewiss
ist. Zukunftsgerichtete Aussagen stellen keine Zusicherung einer
zukünftigen Wertentwicklung, der tatsächlichen Unternehmensergebnisse,
Finanzlage oder Liquiditätslage dar, und die Entwicklung des
Industriezweigs, in dem Deutsche Börse AG und NYSE Euronext tätig sind,
kann wesentlich von der Darstellung oder der Andeutung in der
zukunftsgerichteten Aussage auf dieser Internetseite abweichen. Die in die
Zukunft gerichteten Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt
ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen werden
Holding, Deutsche Börse AG und NYSE Euronext zukunftsgerichtete Aussagen -
sei es auf Grund von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder aus
anderem Grund - weder aktualisieren noch öffentlich korrigieren.

Kontakt:
Dr. Frank Herkenhoff
Tel.: +49-69-21 11 15 00

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Börse AG
-
60485 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 (0)69 211 - 0
Fax:
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