Abschläge bei Erwerbsminderungsrente bis 10,8% sind verfassungsgemäß
Pressetext verfasst von Antonie Müller am Di, 2011-04-12 09:04.Es war 2006, als das Bundessozialgericht entschied, dass Kürzungen des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten vor dem 60. Lebensjahr nicht verfassungsgemäß seien (16.5.2006, AZ: B 4 RA 22/05 R). Die Renteversicherungsträger bezeichneten dieses Urteil jedoch als Einzelfall und handelten weiter wie bisher. Der Sozialverband VdK wollte das nicht so stehen lassen und so ging es eine ganze Weile hin und her von Senat zu Senat und so fort. Nun (Januar 2011) wurde ein höchstrichterliches Urteil beim Bundesverfassungsgericht gefällt, das besagt: Die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr sind verfassungsgemäß (AZ: 1 BvR 3588/08 und 555/09). In der Begründung zum Urteil hieß es, die Verfassungsmäßigkeit liege vor, weil diese Regelung "einem Gemeinwohlzweck diene und verhältnismäßig sei". Das übergeordnete Ziel sei, die Finanzierung der gesetzlichen Rente im Interesse der Allgemeinheit zu sichern.
Ab 2012 wird nun auch die Regelarbeitszeit schrittweise von 65 auf 67 erhöht. Mit dieser Erhöhung geht auch einer Erhöhung der Altersgrenze für die abschlagsfreie Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente einher.
Derzeit ist es so - Wird die Rente wegen Erwerbsminderung vor dem 63. Lebensjahr beansprucht, muss der Rentner Rentenabschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat früherer Inanspruchnahme sind das 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent. Wenn die Rentenzahlungen erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres beginnen, ist das abschlagsfrei.
Im Durchschnitt beträgt eine in Deutschland ausgezahlte Rente wegen Erwerbsminderung ca. 685.- EURO. Es ist also so, dass die gesetzliche Absicherung nur ein Notnagel sein kann, der für die meisten Menschen gewaltige finanzielle Einschränkungen mit sich bringt. Zudem ist eine weitere Altersvorsorge i.d.R. nicht möglich, so dass auch mit Eintritt der Altersrente die Zahlungen dann mager ausfallen.
Da zudem das Risiko, vor Antritt der Altersrente nicht mehr selbst für das Erwerbseinkommen sorgen zu können, kein geringes ist, sollte man dieses Risiko tatsächlich absichern. Jeder, der bei Wegfall seines Erwerbseinkommens einer finanziellen Katastrophe ausgeliefert ist, sollte daher über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken.
Leider ist der Versicherungsschutz nicht einfach zu bekommen. Im Antragsformular zur Berufsunfähigkeitsversicherung http://www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de/ ist eine ganze Liste von Gesundheitsfragen aufgeführt. Für junge Menschen meist kein Problem, sind diese Fragen für Menschen ab 30 in vielen Fällen ein Stolperstein. Wer also Kinder in der Ausbildung hat, sollte an deren Statt sich um den Abschluss dieses wichtigen Versicherungsschutzes ggf. kümmern, da Azubis und Studenten sich erfahrungsgemäß darum nicht bemühen. Das Ende der Ausbildung ist jedoch ein sehr guter Zeitpunkt für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung http://www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de/vergleich, da man zum einen meist noch komplett gesund ist und zum anderen bereits seinen angestrebten Beruf versichern kann. Beratung ist dabei unerlässlich. Diese sollte unabhängig sein, also aus der Vielzahl der möglichen Tarife am Markt das geeignete herausfinden.
Wer heute 20 Jahre jung ist, weiß noch nicht, welche weiteren Regelungen es bei der gesetzlichen Rente geben wird. Aufgrund des demographischen Wandels sind enorme Erhöhungen im Moment allerdings nicht in Sicht. Privater Versicherungsschutz und private Vorsorge könnten in Zukunft immer wichtiger werden.