Wurzelbehandlung „auf Kasse“ in jedem zweiten Fall nicht erfolgreich - Zahnzusatzversicherungen können Erfolgswahrscheinlichkeit

Der Experte für Zahnzusatzversicherungen Hans Waizmann rät: „Eine moderne Zahnzusatzversicherung zahlt Mehrkosten für Endodontie meist vollständig und erhöht damit die Erfolgswahrscheinlichkeit auf über 90 % - alte ZZV-Tarife, die vor 2007 abgeschlossen wurden, leisten hierfür regelmäßig nicht!“

Zahnerhalt hat seit jeher in der Zahnmedizin höchste Priorität. Oftmals ist dies aber nur durch eine Wurzel(kanal)behandlung möglich, wobei aber auch diese keine Garantie für dauerhaften Erhalt eines erkrankten Zahns ist. Zumal, wenn er nach den Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung therapiert wird: Die Erfolgsquote liegt in diesem Fall bei unter 50 %. Jedoch kann die Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolges auf über 90 % gesteigert werden, indem moderne Behandlungstechniken angewandt und hochwertige Materialien eingesetzt werden. Der Haken: Die dabei entstehenden Mehrkosten können schnell 750 € betragen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Diese leistet ohnehin nur dann für eine Wurzelbehandlung, wenn der Zahn bis bzw. bis nahe an die an die Wurzelspitze behandelt werden kann. Sofern die Wurzelspitze nicht mehr erreichbar, entzündet, oder der
Knochen zu mehr als 2/3 abgebaut ist, leistet die Kasse für einen Erhaltungsversuch des Zahns nicht. Im Falle von Molaren (Backenzähnen) ist eine endodontische Behandlung ohnehin nur dann angezeigt, wenn damit
entweder die Existenz einer geschlossenen Zahnreihe gesichert werden kann,
eine einseitige Freiendsituation (alle Backenzähne einer Kieferhälfte fehlen) vermieden wird oder
der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz (durch Wurzelbehandlung eines Brückenankerzahns) möglich wird.

Andernfalls, so die Richtlinie der GKV, übernimmt die Kasse die Kosten einer Wurzelbehandlung nicht und der Zahn ist zu entfernen. Wird trotzdem eine Behandlung des Zahns gewünscht, ist dies reine Privatleistung, die bei einem Backenzahn mit 3 Wurzelkanälen 500 - 1000 € kosten kann.
„Da es sich bei einer Wurzelbehandlung um eine zahnerhaltende Maßnahme handelt, ist eine Erstattung seitens der Zahnzusatzversicherung aber auch nicht selbstverständlich“ warnt der Experte für Zahnzusatzversicherungen Hans Waizmann: „Die Tarife von 99 % aller Kassenpatienten, die Ihre ZZV vor 2007 abgeschlossen wurden, erstatten eine solche Therapie nicht, sie sehen in der Regel nur eine Erstattung für Zahnersatz vor. Ein Versicherungswechsel ist daher dringend zu empfehlen.“
Denn inzwischen hat am Markt der Zahnzusatzversicherungen ein regelrechter Paradigmenwechsel stattgefunden:
1. Das Leistungsspektrum moderner Zahnzusatzversicherungen umfasst sowohl Zahnersatz, aber auch Zahnbehandlungen zum Zahnerhalt und zahnmedizinische Prophylaxe.
2. Das Leistungsniveau ist enorm: Erstattungen zwischen 80 und 100 % sind mittlerweile Standard. Dieses hohe Leistungsniveau von ZZVen kann man sehr gut mit 1 Blick auf der stets aktuellen WaizmannTabelle (www.waizmanntabelle.de) ersehen.

Wenn Sie bereits im Besitz einer Zahnzusatzversicherung sind sollten Sie daher dringend anhand der WaizmannTabelle überprüfen, ob Ihr Tarif zur neuen Generation (inkl. Zahnerhalt und Prophylaxe) gehört, oder veraltet ist. Die Waizmanntabelle ist der bundesweit umfangreichste ZZV-Tarifvergleich mit über 130 Tarifen. Sie macht dank dem objektiven ZZV-Benchmark „WaizmannWert“ die Leistungsstärke jedes Tarifs erstmalig transparent.
Die Wahrscheinlichkeit, einen leistungsstärkeren oder bei gleicher Leistung billigeren Tarif zu finden, liegt bei 99%. Der Online-Rechner auf www.hanswaizmann.de hilft Ihnen, den für Sie individuell besten und auch garantiert abschließbaren Zahnzusatztarif (egal, ob bei Tarifwechsel oder Neuabschluss) zu finden.