Fissurenversiegelung: Zahnzusatzversicherungen machen Kinderzahlheilkunde erfolgreicher

Nahezu jedes Kind leidet an Fissurenkaries (FIS). Der Grund: Die Rillen und Furchen, die auf den Kauflächen der vorderen und hinteren Backenzähne (Prämolaren/Molaren) sind mit Zähneputzen kaum effektiv zu reinigen. Eine Fissur kann wesentlich dünner sein, als der Borstendurchmesser einer Zahnbürste. Die zahnärztliche Versiegelung dieser Rillen ist das einzige Mittel, das vor einer Bakterienbesiedelung der Fissuren langfristig schützt. Im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung wird diese Maßnahme jedoch nur für die hinteren Backenzähne von der Kasse erstattet. Obwohl die 8 vorderen Backenzähne (Prämolaren) in gleich hohem Maß wie die Molaren von Fissurenkaries bedroht sind, ist die Versiegelung dieser Zähne eine Privatleistung, die pro Zahn ca. 20 – 40 € kostet. Bei acht Prämolaren ergibt sich damit ein Eigenanteil von 160 - 320 €.

Die besten Zahntarife kosten jährlich zwischen 100 - 180 € und erstatten sowohl die professionelle Zahnreinigung (PZR), als auch die FIS der 8 Prämolaren im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zu 100 %. Geht man von einem durchschnittlichen Preis von 40 € pro PZR-Sitzung und einer FIS (alle 3 Jahre) für 160 €, werden durch diese Erstattung 1-2 Jahresbeiträge aufgewogen. Besonders hervorzuheben ist, dass die Erstattung dieser Leistung garantiert ist. Das bedeutet, man würde sogar Geld verschenken, wenn ein gut zusatzversichertes Kind die (zahnmedizinisch empfohlene) professionelle Zahnreinigung nicht mindestens einmal pro Jahr und die Fissurenversiegelung so oft wie zahnmedizinisch sinnvoll und nötig durchführen lassen würde! Die Fissurenversiegelung sollte aus medizinischer Sicht bis zum Erwachsenenalter alle 2-4 Jahre wiederholt werden. Es ist allerdings auch keine Seltenheit, dass die Versiegelung durch die sich im Wechselgebiss ständig verändernde Bisslage, bereits nach einem halben oder einem Jahr erneuert werden muss.

Daneben erstattet eine gute Zahnzusatzversicherung zusätzlich sowohl Prophylaxeleistungen jenseits der Kassen-/GKV-Leistung, z.B. die Individualprophylaxe, als auch z. B. ästhetisch ansprechende Kunststofffüllungen (Eigenanteil ohne ZZV bis zu 200 € pro Füllung) - anstelle von Amalgamfüllungen. Manche Versicherungen erstatten inzwischen sogar auch kieferorthopädische Maßnahmen zum Großteil, sofern diese Behandlungen bei Versicherungsabschluss noch nicht angeraten waren.

Den besten Überblick über Zahnzusatztarife für Kinder in Deutschland bekommt man durch die neue WaizmannTabelle für Kinder (www.waizmanntabelle.de/kinder). Wer seinem Kind (oder sich selbst) eine passende Zahnzusatzversicherung empfehlen lassen will, sollte den kostenlosen Online-Rechner unter www.hanswaizmann.de verwenden. Der dort empfohlene Tarif lässt sich selbstverständlich auch sofort beantragen.