Gebühren am Geldautomaten

Ab Samstag, dem 15.01.2011, sind alle Finanzinstitute verpflichtet, Bargeld abhebenden Fremdkunden die jeweiligen Gebühren dafür anzuzeigen. Das bedeutet, dass dem Kunden vor der Abhebung im Display oder als deutlich sichtbarer Aufkleber (Übergangslösung bis Juni 2011) angezeigt werden muss, welche Gebühren für den Abhebevorgang entstehen.

Damit ist nun endgültig Schluss mit dem Wirrwarr um die Gebühren, die bisher jede Bank für sich selbst festlegen konnte. Brauchte ein Kunde schnell Bargeld und hatte nicht die Möglichkeit zu seiner kontoführenden Hausbank zu gehen, waren Gebühren für das „Fremdabheben“ bis zu 10 Euro keine Ausnahme. Er erlebte dann die böse Überraschung, als er auf seinem Girokonto-Auszug diese horrenden Gebühren entdeckte. Hebt nun ein Kunde mit seiner Girocard (umgangssprachlich EC-Karte) bei einem Fremdinstitut Geld ab, wird ihm angezeigt, welche Gebühren dafür entstehen. Er kann selbst entscheiden, ob er die Dienstleistung in Anspruch nimmt oder ob ihm die Gebühren dafür zu hoch erscheinen.

Damit mussten sich die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft dem Druck des Bundeskartellamtes und von Bundesverbraucherschutzministerin Aigner beugen, die diese undurchsichtige Gebührenpolitik angemahnt hatten und eine einheitliche Lösung forderten. Nun wurden zwar Richtlinien dafür geschaffen, wie der Kunde über entstehende Gebühren informiert wird, ein einheitlicher Betrag für Fremdabhebungen wurde jedoch nicht festgelegt. Positiv für den Verbraucher ist nun, dass die Gebühren deutlich niedriger und unabhängig vom abgehobenen Betrag sind.

Nun verlangen die privaten Banken wie die Deutsche Bank, die Commerzbank oder die Targobank einen einheitlichen Betrag von 1,95 Euro pro jeweiliger Fremdabhebung von ihren Geldautomaten. Das ist eine für den Verbraucher deutlich spürbare Senkung der Gebühren, auf die sich die privaten Banken intern geeinigt haben. Diese Gebührenregelung tragen die Sparkassen und Genossenschaftsbanken jedoch nicht mit. Auch in Zukunft müssen Kunden deshalb dort mit Gebühren von bis zu 10 Euro rechnen. Als Gründe bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken werden das dichte Automatennetz innerhalb Deutschlands sowie die nahezu bundesweite Deckung mit Filialen angegeben.

Geldautomaten in Deutschland:

25.700 Verbund der Sparkassen
19.000 Verbund der Genossenschaftsbanken - Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD-Banken
9.000 Cash Group – u.a. Deutsche Bank, Commerzbank, Postbank, HypoVereinsbank
2.500 Cash Pool – u.a. Targobank, Sparda-Banken

Innerhalb eines Verbundes bestand für den Kunden schon seit geraumer Zeit die Möglichkeit, Bargeld auch bei einer anderen Bank kostenfrei abzuheben. So konnte ein Kunde der Commerzbank auch schon vorher Gebühren sparen, wenn er an einem Geldautomaten der Deutschen Bank Geld abgehoben hat. Beide Unternehmen befinden sich im Cash Group Verbund. Hob er jedoch Bargeld bei einem Finanzinstitut ab, dass sich nicht in diesem Verbund befand, entstanden Gebühren zwischen 3 und 10 Euro. Diese Gebühren wurden mit dem jeweiligen Bargeldbezug eingefordert.

Nun bleibt abzuwarten, wie der Markt reagiert. Binnen Jahresfrist wird sich zeigen, ob die Sparkassen und Genossenschaftsbanken an ihren Preismodellen festhalten oder sie ihre Preise an die privaten Finanzinstitute anpassen. Abgesehen davon verdienen Banken und Sparkassen auch bei einer Gebühr um die 2 Euro noch. Laut Aussage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen liegen die tatsächlichen Kosten für eine Bargeldabhebung am Fremdautomaten zwischen 30 und 70 Cent.

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