Abmahnung Nümann-Lang - Stereo Rocker LOL - Sampler Future Trance Vol. 53 - Matthew Tasa

Die Kanzlei Nümann und Lang (www.dr-abmahnung.de/abmahnung-nuemann-und-lang) mahnt im Auftrag des Rechteinhabers (Textdichter) Matthew Tasa das Werk - Stereo Rocker LOL - ab und fordert in diesem Zusammenhang die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie 590,00 Euro Pauschalbetrag. Dem Betroffenen wird die öffentliche Zugänglichmachung des Liedes - Stereo Rocker LOL - vorgeworfen. Sollte das Werk auf dem Sampler Future Trance Vol. 53 enthalten sein, so besteht die Gefahr der Folgeabmahnung. Das Lied ist nicht das einzige, welches abgemahnt wird. Auch das Lied R.I.O. - Hot Girl unterliegt der durch die Kanzlei Nümann + Lang initierten Überwachung. Da dieses Lied, wie - Stereo Rocker LOL - auch auf dem Sampler Future Trance Vol. 53 enthalten ist, sollten Betroffene in jedem Fall die kostenlose Ersteinschätzung, welche ich telefonisch anbiete, wahrnehmen. Nur ein in der Materie kundiger Anwalt kann umfassend und vorsorglich vor weiteren Abmahnungen schützen.

Ortstermine sind bei einer Vertretung nicht von Nöten. Sie können mir die Unterlagen auch per E-Mail oder Fax zusenden. Ich kann dann unmittelbar mit Ihrer Vertretung beginnen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts. Viele Abgemahnte scheuen den Gang zum Anwalt wegen vermeintlich hoher Kosten. Ich vertrete außergerichtlich zu einem günstigen, festen Pauschalpreis, den ich bereits im ersten Telefonat mitteile. Auch vor dem Hintergrund Sie vor weiteren Abmahnungen schon im Vorfeld zu schützen, lohnt sich eine Vertretung.

Die gesetzten Fristen müssen eingehalten werden. Oft hat der Adressat einer Abmahnung nur wenige Tage Zeit angemessen zu reagieren. Sollte man nicht oder zu spät handeln, können Folgekosten, im Extremfall eine einstweilige Verfügung ( Durchsetzung der Forderung ohne Anhörung des Abgemahnten) oder sogar ein Gerichtsverfahren in der Hauptsache folgen.

Auch wirtschaftlich schwächer aufgestellte Abgemahnte können sich anwaltlicher Hilfe bedienen, etwa in dem sie einen Beratungshilfeschein (nicht in allen Bundesländern) beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dann kostet eine anwaltliche Vertretung durch den Rechtsanwalt eigener Wahl auch aus einem anderen Bundesland nur 10,00 EUR. Ich vertrete bundesweit und habe schon sehr vielen Mandanten mit einem Beratungshilfeschein helfen können.

Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de oder www.dr-abmahnung.de/blog

16.11.2010: |