Limited und Unternehmergesellschaft in Deutschland bald am Ende?

Englische Limited und deutsche UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) bald nicht mehr attraktiv? Es sieht so aus, denn vor der Türe wartet die Europäische Privatgesellschaft EPG (lat. SPE - Societas Privata Europaea. Die EPG ist die geplante Rechtsform einer europäischen Kapitalgesellschaft für kleine und mittlere Unternehmen. Eigentlich sollte diese Rechtsform schon im Juli 2010 starten, jedoch erfolgten weitere Einspruchsbedenken europäischer Staaten, insbesondere der Bundesrepublik Deutschland. Nunmehr wird die Rechtskraft 2012 erwartet.

Die Tatsache, dass die EPG wesentliche Merkmale der englischen Limited verkörpert, scheint für manche Länder gewöhnungsbedürftig zu sein.
Gleichwohl, die neue europäische Gesellschaftsform EPG kommt absehbar! Nach Meinung von Wirtschaftsexperten wird dadurch der Gründungsboom englischer Limiteds und deutscher UGs gegen null gehen. Weitere nationale Gesellschaftsformen werden gleichfalls auf der Strecke bleiben.

Und dies sind die wesentlichen Merkmale der neuen EPG:
(1) Gründer können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein.
(2) Das Mindestkapital beträgt 1 Euro (hier Einschränkungen möglich).
(3) Die Trennung von Registersitz und Verwaltung ist möglich.
(4) Die Leitungsorgane können dualistisch (Geschäftsführung, Aufsichtsrat) oder monistisch (nur Geschäftsführung) sein.
(5) Keine unterschiedlichen Rechtsgrundlagen in der EU.
(6) Grenzüberschreitende Sitzverlegung jederzeit.
(7) Schnelle und unbürokratische Gründung, wie derzeit in England.
(8) Nationale Handelsregister sind nicht mehr betroffen.
(9) Gewerbefreiheit EU-weit.
(10) Gründungssprache national (deutsch).

Wichtig: Die Umwandlung oder Implantierung bestehender Gesellschaften ist problemlos möglich. Diesbezüglich wird mit einem Boom an Umwandlungen und Implantierungen englischer Limiteds in die neue EPG gerechnet.

Obwohl das Handelsregister elektronisch geführt wird, wird nach ähnlichen Erfahrungen der Gründungs- und Wandlungsboom anfänglich zu langen Eintragungsfristen führen.

Deshalb gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Beim Wirtschaftsverband BEWID kann man sich schon heute für die neue EPG vormerken lassen.
Sobald die Rechtskraft eintritt, wird man über die Regularien informiert und kann den Gründungs- oder Wandlungsvorgang unverzüglich einleiten. Ihre Vormerkung stellt einen Erinnerungsservice dar und ist kostenlos und unverbindlich. Mail an info@bewid.de „Erbitte EPG-Vormerkungsformular“.


Über BEWID Wirtschaftsverband