Wirtschaftsverband BEWID zertifiziert EU-Gründungsagenturen

Gründer einer UK-Limited wenden sich bisher an die sich im Internet zu Hauf tummelnden Gründungsagenturen, wo geworben wird, dass man eine Limited allein auf virtuellem Wege gründen könne. Das ist insofern ungewöhnlich und befremdlich, als dass man sonst für die Gründung einer deutschen Firma örtliche Fachbegleitung durch einen Anwalt, Notar, Steuerberater oder Unternehmensberater in Anspruch nahm.

Die Frage ist: Kann man rein virtuell gründen? Man kann. Ob es ratsam ist, ist ein anderes Thema.

Auf jeden Fall ist aus der Praxis, insbesondere auch aus den Foren, ersichtlich, dass ein Beratungsbedarf besteht, der einer örtlichen Präsenz bedarf. Viele Gründer haben beträchtliche Probleme, die vor der Gründung bestehenden Fragen allein über das Internet zu klären. So ist ein gesteigerter Emailverkehr „Frage - Antwort“ an der Tagesordnung. Hat der Gründer Glück, hält seine bevorzugte Agentur auch eine Telefonhotline, mehr oder minder erreichbar, bereit.

Das Geschäft mit Limitedgründungen vollzieht sich fast vollständig auf internetbasiertem Wege. Dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden, wenn der Gründer sachkundig ist und für sein Gründungsvorhaben lediglich den Gründungsvollzug benötigt. Gründer, die diese Sachkunde nicht aufweisen, benötigen jedoch eindeutig die örtliche Beratungsinstanz.

Nicht nur für die englische Limited, auch für das große Thema der erwarteterweise 2012 startenden „EPG Europäische Privatgesellschaft“, fehlt es in Deutschland an einem flächendeckenden örtlichen Beraternetz. Neben dem Internet, muss es jedem Gründungsinteressenten möglich sein, einen sachkundigen Berater vorort aufzusuchen.

Hier setzt eine bereits gestartete Großinitiative des Wirtschaftsverbandes „BEWID Vereinigung Europäischer Wirtschaftsdienste e.V.“ an:
BEWID zertifiziert EU-Gründungsagenturen. Die Zertifizierung ist mit vorausgehenden Schulungsmaßnahmen verbunden, die zu einem Abschluss und damit zur Erlangung des Zertifikates führt:

Das BEWID Zertifikat setzt nicht nur die Sachkunde voraus, sondern wird von einer festgelegten Honorarordnung begleitet. Zertifizierte EU-Gründungsagenturen leisten nicht nur bei der Firmengründung Hilfestellung, sondern stehen auch danach stets ansprechbar und begleitend zur Verfügung.

Aus allen Teilen der Bundesrepublik liegen bereits zahlreiche Bewerbungen für eine Zertifizierung vor. Die Bewerber gehören den folgenden Berufsgruppen an: Fachanwälte für Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Wirtschafts- und Unternehmensberater, Finanz- und Vermögensberater mit Schwerpunkt auf ganzheitliche Unternehmensberatung. Die Bewerber müssen den Voraussetzungen des § 34c der Gewerbeordnung entsprechen.

Ab Januar 2011 werden die Zertifizierungen im Internet veröffentlicht. Jeder Gründungsinteressent kann dann ersehen, welche seinem Wohnort nächstgelegene EU-Gründungsagentur ansprechbar ist.

Nähere Informationen erteilt der Wirtschaftsverband BEWID per Mail: info@bewid.de

Gründungsinteressenten einer UK-Limited wenden sich mit Fragen gleichfalls an die vorgenannte Emailadresse oder verwenden das Kontaktformular auf der nachgenannten Website. Alle Auskünfte, auch individueller Art, werden gebührenfrei erteilt.

Website:
BEWID Wirtschaftsverband: http://www.bewid.de

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