Bundesverband der Dienstleister für Online-Anbieter e.V. BDOA ruft zu baldiger konkreter Abstimmung in der Debatte um Kontodaten

Köln, 21.10.2010 - Wie der Bundesverband der Dienstleister für Online-Anbieter e.V. heute in Köln mitteilte, besteht aus Sicht des Verbandes dringender Abstimmungsbedarf bei der zukünftigen Ausgestaltung von Teilen des elektronischen Zahlungsverkehrs, insbesondere bei der Verwendung von Bankdaten. Abweichende Einschätzungen auf Länder- und Bundesebene sowie der Europäischen Kommission verunsichern Zahlungsdienste-Anbieter, Händler und Verbraucher gleichermaßen.
„Gerade im Sinne eines gewünschten, funktionsfähigen Wettbewerbes verschiedener Anbieter benötigen wir verlässliche Transparenz bei der Einhaltung akzeptierter Normen für die Online-Zahlungsabwicklung und der Verarbeitung der erhobenen elektronischen Bankdaten. Dass neuen Möglichkeiten irgendwann auch neue Regeln folgen müssen, ist normaler Bestandteil jeder Evolution.“ so Manfred K. Wolff, Vorsitzender des BDOA und Gründer des Arbeitskreises ePayment. „Es darf weder dazu kommen, dass die gesamte Branche aufgrund unterstellter Vergehen einzelner Marktteilnehmer pauschal kriminalisiert wird, noch dazu, dass im Markt vergleichbar aufgestellte Unternehmen sich zu Lasten Ihrer Mitbewerber medial abgrenzen.“
Um die entsprechende Debatte aktiv mitzugestalten, bittet der BDOA alle Interessierten am 26.10. (14:00h) zu einem Vortrag mit anschließender Diskussionsrunde auf die PaymentWorld nach Frankfurt. Dr. Thilo Weichert, Landesdatenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein und einer der profiliertesten Kritiker der bestehenden elektronischen Zahlungspraxis spricht zunächst zum Thema „Datenschutz im Zahlungsverkehr“ und steht anschließend für Fragen und Informationen in einer von Manfred K. Wolf geleiteten Diskussion zur Verfügung.
„Die durchaus scharf formulierten Argumente von Herrn Dr. Weichert sind ein willkommener Eckstein in unserem Bemühen, die Sicherheit im Online-Handel weiter zu entwickeln“, so Manfred K. Wolff, der ergänzt: „Im Anschluss an die Veranstaltung in Frankfurt werden wir, beispielsweise über unseren Arbeitskreis Datenschutz und Datensicherheit die Diskussion weiter vertiefen, mit dem Ziel, möglichst bald konkrete Normen für den Umgang mit Bankinformationsdaten zu erreichen. „Nach Ansicht des BDOA geht das Thema jedoch weit über Lastschriftverfahren und Kontenchecks hinaus. In benachbarten Verfahren stehen beispielsweise die Verwendung und Speicherung von Kreditkartendaten oder weitergegebene PIN/TAN in der juristischen Diskussion. Auch zu diesen Punkten wird sich der BDOA nach Abstimmung in den kommenden Wochen als Verband weiter mit konstruktiven Vorschlägen zu Wort melden.

Über den BDOA:
Zweck des Vereins ist die Förderung der Berufsbildung im Bereich Online-Dienstleistungen, die Förderung von Standards bei der technischen, kaufmännischen und juristischen Integration verschiedener Leistungseinheiten von Online-Mehrwertdienstenzu einem System, die Vertretung der Interessen der Online-Diensteanbieter gegenüber anderen öffentlichen und politischen Institutionen sowie die breite Förderung aktueller diesbezüglicher Fachkenntnisse durch Weiterbildungsmöglichkeiten und Publikationen.

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21.10.2010: