Tatort Internet: Kinderschändung oder Moral

Die aktuelle RTL2-Sendereihe "Tatort Internet", eine "Jagd auf Kinderschänder" mit Stephanie zu Guttenberg, Ehefrau des momentanen Bundesverteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), steht derzeit in heftiger Kritik, namentlich wegen der Vorgehensweise, dass sich eine Journalistin im Internet als Minderjährige ausgibt, um mögliche Kinderschänder anzulocken.
In Wahrheit müsste die Kritik an "Tatort Internet" allerdings erheblich radikaler ausfallen, cf. G. Reinhold, Der alte und der neue Glaube, Wien (3)1911, 280-282:
»Die Abtreibung der unerwünschten Leibesfrucht, die seinerzeit selbst Aristoteles und Plato empfohlen hatten, dauerte als allgemeine Sitte auch noch fort und wird von Tertullian und Athenagoras als Menschenmord erklärt. [...] Päderastie, Abtreibung der Leibesfrucht, Aussetzung der Kinder, Ehebruch und andere sittliche Verirrungen, an denen die vorchristliche Welt keinen Anstoß nahm, gelten überall da, wo es Christen gibt, als Verbrechen. Das Wort des Athenagoras: "Wir erklären die Frauen, welche Medikamente zur Abtreibung der Leibesfrucht gebrauchen, als Mörderinnen", steht im Strafgesetzbuch aller zivilisierten christlichen Völker. Wenn noch in unseren Tagen ein Fichte die staatliche Duldung der Aussetzung untauglicher Kinder befürwortet und Nietzsche als ersten Satz unserer Menschenliebe den erklärt: "Die Schwachen und Mißratenen sollen zugrunde gehen", so ist das nur ein Beweis, daß die Unterdrückung des Christentums, wie sie heute von gut organisierten politischen und unpolitischen Parteien angestrebt wird, uns wieder in den Sumpf der antiken Moral zurückwerfen würde.«
Also: Abartigkeiten wie Päderastie (sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen) werden richtigerweise im Gesamtzusammenhang einer moralischen Verkommenheit gesehen. Die Missachtung der Menschenwürde äußert sich erfahrungsgemäß auf vielen Ebenen. Wer vor Menschen im Mutterleib keinen Respekt hat, der wird auch schwerlich vor Menschen außerhalb des Mutterleibs Respekt haben. Wenn man sich an Kindern im Mutterleib vergreift, warum sollte man sich dann nicht auch an Kindern außerhalb des Mutterleibs vergreifen? Auch von daher ist es bedenklich, Atheisten wie Johann Gottlieb Fichte und Friedrich Nietzsche als Propheten zu feiern.
Solche Auswüchse sittlicher Verwahrlosung wie Pädophilie bis hin zu Kindesmissbrauch haben erfahrungsgemäß ihre Vorgeschichte in einem gottlosen Kern. Perverse Neigungen mögen zwar auch bei einem normalen, moralisch gefestigten Menschen vorkommen - dieser aber wird solche Neigungen eher unter Kontrolle behalten und ggf. durch besondere Disziplin gegen solche Neigungen vorgehen. Wer aber Sexualität primär als "Spaßbringer" missversteht und den eigentlichen Sinn der Sexualität, i.e. die Fortpflanzung, als "Spaßverderber" missversteht, wer "Empfängnisverhütung" als erlaubt oder gar notwendig missversteht und ein ungewolltes Kind als "Abfallprodukt", "Schadensfall" etc. missversteht, der läuft eher Gefahr, im Strudel von Kinderpornographie etc. zu versinken.
Auf der Internetseite von rtl2.de steht heute (18.10.2010) u.a.: "Tatort Internet - Schützt endlich unsere Kinder. Täglich nehmen Erwachsene über das Internet Kontakt zu Kindern auf. Dabei verleiten sie ihre Chatpartner zu anstößigen Gesprächen und fordern oft ein Treffen mit sexuellen Absichten. RTL II widmet zehn Folgen – Prime Time – dem Schutz von Kindern und Jugendlichen."
Was aber RTL2 in Wirklichkeit von Jugendschutz hält, beweist unmissverständlich das dortige Programmangebot. Z.B. am 22.10.2010 werden Filme gezeigt wie "Sister Act" (Verhöhnung des Christentums) und "Showgirls" (nackte Tänzerinnen). Schützt man Kinder und Jugendliche dadurch, dass man kübelweise sittliche Verwahrlosung über das Volk auskippt? Doch nicht nur, dass ausgerechnet eine Quelle der Unmoral wie RTL2 als Moralkanzel und moralischer Saubermann ausgegeben wird: Allgemein versumpft die BRD in Sittenlosigkeit. Wer z.B. wirklich Kinder und Jugendliche schützen möchte, wer also die christliche Moral vertritt und sich dementsprechend auch als Abtreibungsgegner dem Lebensschutz verpflichtet weiß, der muss dafür mit schwersten Strafen wie Enteignung, Einkerkerung etc. rechnen. Bereits wer Mord an Menschen im Mutterleib als "Mord an Menschen im Mutterleib" bezeichnet, kann dafür bestraft werden. Das sollte allerdings nur umso mehr zum Kampf gegen Augenwischerei anspornen.

18.10.2010: | |

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