Lohnsteuerabzug ab 2011

Das papierbasierte Lohnsteuerabzugsverfahren wird – voraussichtlich ab 1. Januar 2012 – auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Bereits für das Jahr 2011 wird es deshalb keine neue Lohnsteuerkarte mehr geben.

Welche Regelungen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Steuerberatern für den Übergangszeitraum beginnend am 1. Januar 2011 zu beachten sind und wie das neue Verfahren konkret abläuft, ist auf der Seite der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de Rubrik „Presse/Nachrichten 2010“ ausführlich erläutert. Einschlägige Informationen des Bundesfinanzministeriums sowie zwei Merkblätter, die als Kopiervorlagen zur Weitergabe an die Mandanten geeignet sind, stehen dort zum Download bereit.

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit mehr als 86.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses

11.10.2010: