Aus- und Neubau des Magedeburger Straßenbahnbetriebshofs Nord:
Pressetext verfasst von profil am Do, 2010-09-16 12:57.Entscheidung des OLG Naumburg bestätigt gravierende Mängel beim Vergabeverfahren
- OLG Naumburg bestätigt Beschwerde der Ingenieurgesellschaft Spiekermann bezüglich des Vergabeverfahrens
- Vergabeverfahren der MVB muss aufgrund einschlägiger Mängel wiederholt werden
- Zurücksetzung des Verfahrens in den Stand vor Angebotsabgabe
- Spiekermann’s Optimierungsvorschläge zur Kostensenkung wurden offensichtlich nicht anerkannt
- Es ist nicht hinreichend erkennbar, dass die kostengünstigere Variante eines Neubaus gegen Vorgaben der Vergabekammer verstoße
Düsseldorf, 08.09.2010 – Das OLG Naumburg bestätigte am 13.08.2010 die Beschwerde der Ingenieurgesellschaft Spiekermann hinsichtlich gravierender Mängel des Verfahrens während der Vergabe des Auftrags zum Neu- und Ausbau des Magdeburger Straßenbahnbetriebshofs Nord. Laut OLG können die Fehler des Verfahrens allerdings nur durch Zurückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Angebotsabgabe korrigiert werden und nicht, wie von Spiekermann angeregt, durch eine schnellere und kostengünstigere Neubewertung der Ausschreibungsergebnisse. Insbesondere sei nicht hinreichend erkennbar, dass das von Spiekermann abgegebene Angebot eines kompletten Neubaus gegen die Vorgaben verstoße. Im Laufe des bisherigen Verfahrens hat die Spiekermann AG deutlich dargelegt, dass sich durch den Neubau eine wesentlich höhere Qualität der baulichen Anlage sowie Einsparungen von bis zu 6 Millionen Euro erzielen lassen.
Die Ingenieurgesellschaft Spiekermann legte Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung der Vergabekammer ein, die in dem mündlichen Termin vom 13.08.2010 vor dem Oberlandesgericht Naumburg verhandelt wurde. Hintergrund des Verfahrens: Die Vergabekammer wollte den Auftrag zum Neu- und Ausbau des Straßenbahnbetriebshofs Nord in Magdeburg auf Grund gravierender Mängel noch einmal neu ausschreiben, statt wie von Spiekermann gefordert lediglich die eingereichten Optimierungsvorschläge neu zu bewerten. Im Rahmen der Entscheidung bestätigte das OLG Naumburg einschlägige Mängel im Vergabeverfahren. Neben unklaren und missverständlichen Vorgaben lägen zudem gravierende Dokumentationsmängel vor. So sei vor allem nicht erkennbar, auf welcher Grundlage Optimierungsvorschläge der Bewerber bewertet wurden. Auch, dass die von Spiekermann eingereichte kostengünstigere Variante eines Neubaus des Straßenbahnbetriebshofs gegen Vorgaben der Vergabekammer verstoße, sei nicht hinreichend erkennbar. All diese Mängel machten die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand vor die Angebotsabgabe notwendig.
„Selbstverständlich bedauern wir es sehr, falls sich der Beschluss des OLG Auswirkungen auf den geplanten Fertigstellungstermin auswirken sollte“, erklärt Peter Riedel, Vorstand der Spiekermann Gruppe. „Wir sind jedoch der festen Überzeugung, dass die mit unseren fachkundigen Ideen einhergehenden Einsparungen von bis zu 6 Millionen Euro - vor allem auch mit Blick auf den städtischen Haushalt und seine Bürger - im Rahmen der Vergabe klar dokumentiert und berücksichtigt werden müssen. Zudem beinhaltet unser Vorschlag auch eine Verkürzung der Bauzeit von sechs auf drei Jahre, wodurch mögliche zeitliche Verzögerungen in jedem Fall wieder eingeholt werden könnten.“
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Florian Riener
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Über Spiekermann Consulting Engineers
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