EuGH-Urteil: deutscher Glücksspielstaatsvertrag verstoßt gegen EU-Gesetz

Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Entscheidung der nationalen Gerichte bestätigt. In zwei Urteilen, die in den Fällen Winner Wetten und Camelia Media gefallen sind, sagt der EuGH, dass das deutsche Glücksspielmonopol nicht zur systematischen und konsequenten Einschränkung des Glücksspielangebots führt, weshalb die deutschen Gesetze folglich die Dienstleistungsfreiheit in der EU verletzen. Zudem bestätigt der EuGH, dass die Gesetzgebung aller EU-Mitgliedsländer auch auf Verfassungsebene mit dem EU-Gesetz vereinbar sein muss.

Clive Hawkswood, Chief Executive von RGA sagt: „Wir hoffen, dass diese Urteile den Mythos zerstreuen, dass Mitgliedstaaten ihre Glücksspielpolitik nach ihrem eigenen Ermessen führen können. Der EuGH hat klar gestellt, dass sie das EU-Recht befolgen müssen und dass Glücksspiele keine Ausnahme sind. Unter diesen Umständen ist es unmöglich, den jetzigen Glücksspielstaatsvertrag in der gegenwärtigen Form beizubehalten. Nach diesem Urteil fordern wir die deutsche Regierung auf, die Einführung eines nicht diskriminierenden Genehmigungs¬verfahrens voranzutreiben, welches auch dem Verbraucher echte Sicherheit bietet, den Glücksspielmarkt wieder belebt und das deutsche Gesetz mit dem EU-Recht vereinbart.“

Die gegenwärtigen, gesetzlichen Rahmenbedingungen für Glücksspiele, die durch den Staatsvertrag geregelt sind, ermöglichen regionale Monopole für fast alle Arten von Glücksspielen. Ihr Ziel sei es angeblich, den Spieltrieb der Bevölkerung zu steuern – d.h. ihn zu begrenzen, um negative Effekte zu minimieren. Dennoch haben zwei Anbieter aus dem europäischen Raum gegen die Unvereinbarkeit der Gesetze in Nordrhein- Westfalen und Schleswig-Holstein mit dem EU-Recht geklagt. Die Gerichte in diesen Bundesländern stellten fest, dass sich Inhaber staatlicher Monopole durch intensive Werbekampagnen von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen entfernen. Zum anderen betreiben oder dulden die deutschen Behörden eine Politik, die zur Teilnahme an Glücksspiel ermuntert. Der EuGH bestätigt nun, das die deutschen Gerichte Grund zu der Schlussfolgerung haben, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise einschränkt.

Daher gibt es keine Rechtfertigung mehr für das Marktmonopol.

Der EuGH hat auch das Ermessen der EU-Mitgliedländer, Genehmigungen für das Glücksspielangebot zu erteilen, eingeschränkt. Ein solches Genehmigungsverfahren, welches die Grundfreiheit aufhebt, muss auf der Basis objektiver, nicht diskriminierender und im Voraus bekannter Kriterien sein. Es muss so ausgestaltet sein, dass es den Handlungsspielraum der Bundesländer definiert, um eine willkürliche Anwendung zu verhindern aber gleichzeitig genügend rechtliche Sicherheit gewährt.

Der EuGH bestätigt wieder die Vorrangstellung des EU-Rechts über nationalem Recht, auch im Verfassungsbereich. Er lehnt kategorisch die vorläufige Beibehaltung von Glücksspielgesetzen, welche nicht mit der Dienstleistungsfreiheit zusammenhängend sind, ab.

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Die RGA vertritt die weltweitgrößten, lizenzierten und börsennotierten Gewinnspiel¬unternehmen. Sie ist das vereinte Sprachrohr der Branche bei allen Streitpunkten von Bedeutung für Behörden, Gesetzgeber sowie Entscheidungsträger global.

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Clive Hawkswood, Chief Executive
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