NGO/BRD – identisch mit dem Dritten Reich, Ermächtigungssystem und Illegal! Oder: Kritiken unerwünscht – staatliche Ehrverletzu

NGO/BRD – identisch mit dem Dritten Reich, Ermächtigungssystem und Illegal!
Oder: Kritiken unerwünscht – staatliche Ehrverletzung des Souveräns

Berlin/Karlsruhe, 06.09.2010
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Redaktionsbeitrag "les Art"

Nun ist so, daß es nicht immer das Gleiche ist, wenn zwei das Gleiche tun.
Es ist zwar amtlich bestätigt gemäß dem Auswärtigen Amte, daß die BRD identisch mit dem Dritten Reich ist, es ist jedoch nicht das Gleiche, wenn das Andere sagen.
Es ist zwar Fakt, daß die BRD eine NGO ist, siehe Aussage Herr Gabriele, SPD u. A. inkl. vieler Staatsrechtler, siehe Prof. Dr. H.H. von Arnim etc., es ist aber nicht das Gleiche, wenn der Bürger es sagte.
Es ist zwar Fakt, daß die Justiz und das BVG das Grundgesetz als Verfassung ausgeben, wissend, das es nicht möglicht ist, es ist jedoch nicht das Selbe, sagen es Andere.
Und damit das so bleibt und die Bevölkerung und kritische Geister zukünftig diszipliniert werden können, so hat man den Artikel STGB 90a eingeführt und diesen in Zusammenhang mit den Paragraphen 185 bis 200 gestellt.
Hiernach darf Niemand mehr Kritik äußern, sich an Handlungen von Beamten reiben oder deren Handlungen rechtstaatlich anzweifeln. Wer dennoch diesen Akt wagt, riskiert die Verurteilung aus einem dieser Gründe. Und irgendetwas passt immer. Da wird schon, nachweislich das Aussprechen einer Vermutung diesen Stellen gegenüber, dieses als Beleidigung bis zur Nötigung, gar Bedrohung, gewertet.
So gesehen, stehen alle Widergeister inkl. der nicht angepassten Informationsträger und Journalisten, immer mit einem Bein im Gefängnis.
Wer Dieses jetzt immer noch nicht begreift und nicht erkennt, wir haben keine Demokratie, sondern eine Meinungs- und Handlungsdiktatur einer Verwaltungsorganisation BRD, der begreift wohl nie etwas. Denn die „alle Macht gehe vom Volke aus“ ist nur eine Metapher des Gesetzes, da diese an die Repräsentanten der Reprä-Demokratur abgetreten sind, die sie nicht zurückgaben.
Und damit das so bleibe, hat Herr Kohl gegen das nationale Interesse und gegen internationales Recht, das aufgrund des Grundgesetzes (Artikel 25) Vorrang vor BRD-Recht hat, 1990 einen Staatstreich befohlen, der bis heute anhält.
Begreift man diese kurzen Gesetzesdarstellungen und Ihre tiefe Bedeutung im Gesamtzusammenhang inkl. der in Wechselwirkung hierzu bestehenden Bereinigungsgesetze nach 1990, so ist unzweideutig, die Reprä-Demokratie der alten BRD ist einer Reprä-Politverwaltungsdiktatur in Form einer Scheindemokratie von Wahlveranstaltungen, die sich nur noch marginal von der Zeit der NS-Diktatur resp. der DDR-Diktatur unterscheiden, gewichen.
Es gibt hierzu nur einen Ausweg der Befreiung und der Rückkehr zum Staatsrecht:
Keiner gehe mehr hin! Hin zur BRD. Denn diese ist ohne staatliche Legitimation. Wobei das STGB eben auch seine Gesetzeskraft verloren hat in Folge der Bereinigungsgesetze, da die oberschlauen Politiker, diese durch Streichung der Einführungsgesetze außer Kraft gesetzt haben. Diese stehen nun in Widerspruch zum Artikel 19 GG, Zitiergebot. Und was gegen das GG resp. die Verfassung verstößt, ist lt. höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH wie des BVG, von vornherein nichtig.
Die Meinung nun einiger Richter, die ihre eigene Rechtsprechung nicht mehr beachten mit dem Argument, man wisse doch, wo das Gesetz gelten solle und das Parlament hätte doch gesagt, das Fehlen dieser Grundsätzlichkeiten seien nicht so schlimm da wir es ja so meinten, ist die grundsätzliche Aufhebung von grundsätzlicher Rechtsordnung der deutschen Justiztradition, die in Ihren Anfängen so Vorbild für die Welt war. Und die meisten unabhängigen Juristen schütteln nur noch den Kopf, halten jedoch aus Abhängigkeit den Mund. Was wiederum eine Aussage darstellt, was noch von Justiz, Rechtswesen und Rechtsstaat in diesem Lande zu halten ist. Das sind die Kriterien der wissenschaftlich-soziologischen beschriebenen Kriterien für eine „Bananenrepublik“ Nicht für einen Rechtsstaat.
Die BRD hat jedoch keine Verfassung. Der Versuch des BVG, dieses nun im Nachhinein hineinzuzaubern durch die Behauptung, die Bevölkerung der BRD habe sich in freier Selbstbestimmung nun eine Verfassung Namens Grundgesetz gegeben, ist erstunken und erlogen, womit sich nun auch das BVG ins Abseits gestellt hat und somit seine Legitimation verliert.

D.h., die BRD ist derzeit ohne rechtstaatliche Funktion und gehört aufgelöst, damit das Staatsrecht wieder hergestellt werden kann, wie eine funktionierende und rechtsstaatliche Justiz. Jeder Bürger Deutschlands ist nun berechtigt nach der Rechtsprechung, jeden Verantwortlichen zu verhaften und Dingfest zu machen, wo er ihn antrifft.
Allein an diesen kurzen Beispielen von Gesetzen, die sich noch über viele Ebenen erweitern ließe, jedoch auf vielen Ebenen bereits behandelt sind, kann es nur noch einen Weg geben, das Recht und den Staat wieder herzustellen. Der Souverän muß sich seiner Souveränität besinnen und Schluß machen mit dem Unrechtszustand einer BRD ohne staatliche Legitimation.
Das ist die bittere, traurige Wahrheit.

Strafgesetzbuch

Besonderer Teil (§§ 80 - 358)

1. Abschnitt - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b)

3. Titel - Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84 - 91a)

Gliederung

§ 90a
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)

1.
die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder

2.
die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

§ 188 StGB - Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen...
1. Mai 2010 ... 188 StGB - Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens.
... (2) Eine Verleumdung (§ 187) wird unter den gleichen Voraussetzungen mit ...

http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/188-ueble-nachrede-und-verleumdung-gegen...

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§ 186 StGB Üble Nachrede
185Beleidigung § 186Üble Nachrede § 187Verleumdung § 188Üble Nachrede und
Verleumdung ... Entscheidung der BGH- Strafsenate zu § 186 StGB im Volltext bei
...

http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html - 23k

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§ 187 StGB Verleumdung
187 StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
... 188 (Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens)
...

http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html - 21k

05.09.2010: |

Über Rainer Kaltenböck-Karow