Grüße von der "Beschnew-Fraktion"

Grüße von der "Beschnew-Fraktion"

Berlin/Karlsruhe 01.09.2010
www.internet-magazin-les-art.eu Rubrik Justiz + Ähnliches

Gastbeitrag von: Christinepersch@aol.com

Gesendet: 29.08.2010 00:08:05

Betreff: Darf veröffentlicht werden

Darf veröffentlicht werden

Netter Gruß
Christine Persch

Anhang.: Petition & Offener Brief an Polizeipräsidium Düsseldorf

An Polizeidirektion Düsseldorf Jürgensplatz 5 40219 Düsseldorf Strafantrag vom 17.06.2010 / schwere Körperverletzung u.a.

per Fax 0211 870-4404 poststelle@mail.ppdd.nrw.de

Amtsgericht Düsseldorf

Werdener Straße 1

40227 Düsseldorf August den 12.08.2010

Via Fax: 0211 87565 116-0

Mein Zeichen: 4/09

Postverteiler: BRD Präsident beim Verwaltungsgericht AG Düsseldorf Persönlichen

Bastionstraße 39 40213 Düsseldorf per Fax: 0211 8891-4000

1. Amtsgericht …Düsseldorf, zum GZ: 98 XVII P 1283, per Fax 0211-8306-2709 oder 161

2. Betreuungsstelle, Düsseldorf zum GZ: 98 XVII P 1283, per Fax 0211 87565-116-0

3. Petition Bürgerbeschwerden Europäisches Parlament zum AZ : 1658-09

Außerordentliche Untätigkeitsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland nach UN Resolution 217 A / III vom 10.12.1948 wegen Täuschung der Bürger im Rechtsverkehr unter Vorsatz durch Vertragsverletzung ( Artikel 1, 6, 13 & 15 EMRK) Per Fax: 00352 – 22846844

4. Landtag NRW, 40221 Düsseldorf, Platz d. Landtags, Fax: 0221 – 884 2258

5. Staatskanzlei Staatskanzlei NRW, 40190 Düsseldorf, Fax: 0211 – 837 1150

Bundesjustizministerium Berlin Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger persönlich, Mohrenstraße 37, D-10117 Berlin, Fax: 030 - 18 580 95 25

Bundeskanzleramt Staatsminister Ronald POFALLA, Maria Böhmer, Eckart von Klaeden und Bernd Neumann, Dorotheenstraße 84, D-10117 Berlin, Fax: 030 - 18 10 2720

Bundesamt für Verfassungsschutz, Präsident Heinz Fromm, Vizepräsident Hans Elmar Remberg, Merianstraße 100, D-50765 Köln, FAX: 0221 - 792 2915

6. Zentralrat Deutscher Staatsbürger – Deutsches Zentrum für Menschenrechte e. V.; ZDS-DZfMR, Schutzgemeinschaft der Staatsbürger für Menschenrechte mit öffentlichem Interesse in Deutschland per Fax: 04621 – 34963

Ärztekammer Nordrhein Tersteegenstr. 9 40474 Düsseldorf Fax 0211/4302 1200

2

*

Zurückweisung Ihres Gefälligkeitsdienstes in Form eines angeblichen „Gutachtens“ über meine Person vom 16.06.2010 an das AG Düsseldorf.
*

Haftbarhaltung als Privatperson ohne Legitimationsnachweis nach Deutschem Recht als Amtarzt, für den Sie sich ausgeben. Ein Überfallkommado hat in meiner Privatwohnung eingebrochen und mich zu Ihnen Verschleppt, ( Entführt )
*

Verlangt wurde von mir, daß ich bei einem Privatgericht einen Prozess führen muss.

Sehr geehrter Herr Dr. Salamon,

Ihre angebliche Begutachtung einer bei mir nicht vorhandenen Erkrankung muß ich wegen Ihrer irrationalen Leugnung der Realitäten in Deutschland ( was inhaltlich nicht beschrieben wird) als einen von Ihnen geleisteten Gefälligkeitsdienst für die BRD- Behörden betrachten und somit ganz energisch zurückweisen.

Ihnen hat die Petition des ZDS-DZfMR e. V. mit Quellennachweisen zur Begutachtung des staatsrechtlichen Sachverhalts in Deutschland vorgelegen, worauf Sie sich in Ihrem Gutachten nicht bezogen, den staatrechtlichen Sachverhalt umgangen, auch nicht den Gegenbeweis angetreten haben.

Wenn Sie den BRD-Terror gegen die Deutschen also im politischen Auftrag unterstützen, was mit einer ärztlichen Tätigkeit nichts zu tun hat, stellt sich die Frage, wem Sie dienen und wem Ihr „Gutachten“ nützen soll. Den BRD-Bediensteten erweisen Sie mit Ihren Ausführungen keinen Gefallen.

Hypokratischer Eid (Das Original)

Ich schwöre, Apollon, den Arzt, und Asklepios und Hygieia und Panakeia und alle Götter und Göttennin zu Zeugen anrufend, daß ich nach bestem Vermögen und Urteil diesen Eid und diese Verpflichtung erfüllen werde:

Den, der mich diese Kunst lehrte, meinen Eltern gleich zu achten, mit ihm den Lebensunterhalt zu teilen und ihn, wenn er Not leidet, mit zu versorgen; seine Nachkommen meinen Brüdern gleichzustellen und, wenn sie es wünschen, sie diese Kunst zu lehren ohne Entgelt und ohne Vertrag; Ratschlag und Vorlesung und alle übrige Belehrung meinen und meines Lehrers Söhnen mitzuteilen, wie auch den Schülern, die nach ärztlichem Brauch durch den Vertrag gebunden und durch den Eid verpflichtet sind, sonst aber niemandem.

Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht.

Ich werde niemandem, auch nicht auf eine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren. Auch werde ich den Blasenstein nicht operieren, sondern es denen überlassen, deren Gewerbe dies ist.

Welche Häuser ich betreten werde, will ich zu Nutz und Frommen der Kranken eintreten, mich enthalten jedes willkürlichen Unrechtes und jeder anderen Schädigung, auch aller Werke der Wollust an den Leibern von Frauen und Männern, Freien und Sklaven.

Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder auch außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen , werde ich, soweit man es nicht ausplaudern darf, verschweigen und solches als ein Geheimnis betrachten.

Wenn ich nun diesen Eid erfülle und nicht verletze, möge mir im Leben und in der Kunst Erfolg zuteil werden und Ruhm bei allen Menschen bis in ewige Zeiten; wenn ich ihnen übertrete und meineidig werde, das Gegenteil.

3

Das Genfer Gelöbnis (Es gilt seit 1948)

Das Genfer Gelöbnis ist die 1948 vom Weltärztebund beschlossene Neufassung des ärztlichen Berufseides:

Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben.
Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gesetz meines Handelns sein.
Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrecht erhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen, weder nach Religion, Nationalität, Rasse oder Parteizugehörigkeit und sozialer Stellung.
Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.
Ich werde meinen Lehrern und Kollegen die schuldige Achtung erweisen.

Vielen Dank für Ihre Fürsorge, die jedoch unnötig ist und von mir dankend abgelehnt wird.

Ist ein BRD-Sachbearbeiter (als offenbar Antragsteller) nicht in der Lage, einen Vorgang in deutscher Sprache (die Gerichtssprache ist Deutsch) zu beantworten, weil er unliebsamen Fragen ausweichen möchte, braucht der Unterzeichner keinen Betreuer, sondern der Bearbeiter möglicherweise Ihre Unterstützung, wenn er nicht weiß, daß Manipulationen, Täuschung im Rechtsverkehr, Rechtsbeugung zu Gunsten einer Prozeßpartei oder Beihilfe zum Betrug für Menschenrechtsverletzungen in Deutschland nicht erlaubt sind.

Da es im Staat „deutsch“ Ihrer Auftraggeber (vgl. Ihr Personalausweis unter der Rubrik Staatsangehörigkeit) keine Ämter geben kann, weil es einen Staat „deutsch“ offenkundig nicht gibt, was auch nicht bewiesen werden muß, kann es im nicht existenten Staat „deutsch“ auch keine Gesundheitsämter, keine Jugendämter, keine Finanzämter und auch keine Staatsgerichte des Staates „deutsch“ geben (vgl.§15 GVG)

Keine vorhandenen Staatsgerichte können folglich auch nicht mit gesetzlichen Richtern besetzt sein, höchstens vielleicht mit Außerirdischen, deren Staat „deutsch“ sich auf einem anderen Stern befinden mag? Denn die Bearbeiter auf diesen angeblichen „Staatsgerichten“ können auch nicht nachweisen, daß sie gesetzliche Richter des Staates „deutsch“ wären, was sie von sich aber behaupten.

Ich kenne nur eine Bundesrepublik Deutschland, die eine Wirtschafts- und Verwaltungseinheit der Alliierten in Deutschland ist, die bei Fremdverwaltung Deutschlands seit 1949 folglich auch keine gesetzlichen Richter nach Deutschem Recht haben kann, weil die BRD keine Volksverfassung besitzt, sondern nur ein Ordnungsgesetz (GG), das keine Verfassung ist. Beweis: Ausdruck aus dem Internet:

3

(GG)Deshalb kann die BRdvD auch keine Staatsbürgerschaft vergeben, wenn die BRdvD kein Staat ist. Beweis: authentisches Schreiben des Landkreises Demmin vom 01.03.2006

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

. Da die Bearbeiter auf den angeblichen „Staatsgerichten“ des Staates „deutsch“ möglicherweise auch die Gerichtssprache DEUTSCH nicht beherrschen könnten, wenn sie von einem anderen Stern kommen, haben sie möglicherweise Schwierigkeiten, diese von mir vorgelegten Beweise in DEUTSCHER Amtsprache nachzuvollziehen. Dann sind auch Sachvorträge über die Rechtsverordnungen von Bearbeitern aus einem anderen Universum in der Gerichtssprache DEUTSCH vielleicht für sie auch nicht nachzuvollziehen? Die Bearbeiter wissen vielleicht selbst nicht, von welchem Stern sie eigentlich kommen. Denn die BRD kann auch nicht ihr Staat sein.

Beweis siehe Foto: Bei der letzten Olympiade in Peking stand auf dem Schild der deutschen Mannschaft beim Einmarsch der Nationen nicht „Bundesrepublik Deutschland“, auch nicht „Staat deutsch“ geschrieben, sondern Deutschland (= die internationale Länderbezeichnung des Staates Deutsches Reich) und auch eine 1990 vereinigte Verwaltung fremder Besatzungsmächte in Deutschland (OMF-BRdvD), das ohne Friedensvertrag immer noch unter Kriegsrecht steht, kann kein souveräner Staat sein. (vgl. Art.133, 146 GG)

Vielleicht haben Sie wenigstens ja nach dem Einigungsvertrag aus 1990 inzwischen eine Volksverfassung gewählt, wie das im Einigungsvertrag ursprünglich vorgesehen gewesen war? Ich jedenfalls nicht. Sollte ich das aber lediglich verpasst haben, teilen Sie mir doch bitte mit, wann genau das gewesen sein soll, und fügen Sie bitte Ihrer diesbezüglichen Auskunft darüber eine Kopie Ihrer persönlichen AMTausweise (nicht BRD-Dienstausweise) bei. Ich lasse mich nämlich nicht gerne veralbern. Wenn Sie vielleicht auch glauben, in einem Amt des Staates „deutsch“ tätig zu sein, nur weil dies aus Ihrem Briefkopf so hervor geht, oder Sie ein diesbezügliches Schild am Haus hängen haben, muß wegen der Strafbarkeit von Amtanmaßung ohne Hoheitsbetrieb diesseits darauf bestanden werden, daß Sie Ihren Hoheitsbetrieb bitte in Form Ihrer gerichtsverwertbar beglaubigten Geschäftsverteilungspläne Ihrer „Ämter“ bitte schriftlich nachweisen.

Falls Sie Gedächtnislücken bei mir vermuten, lassen Sie mich bitte überdies wissen, wann genau die Feindstaatenklauseln und der Bizonenvertrag gegen das Deutsche Staatsvolk aufgehoben wurden. Ihre geschätzte Rückantwort mit Ihren beigefügten Nachweisen über Ihr AMT (welchen Staates auch immer) erwarte ich zunächst bis zum 15.08.2010 auf schriftlichem Wege mit der Kopie Ihres AMTausweis (nicht BRD- Dienstausweis).

Weiterungen bleiben vor.

Gezeichnet

Christine Persch

Im Namen des Deutschen VOLKES
Im Namen Deutschland "Staat Deutsches Reich" !

An LG Ellwangen AZ.: 4 O 110/08 poststelle@LGEllwangen.justiz.bwl.de
An Ringvorsorge AZ.: 4 O 110/08 e-post@ringvorsorge.net

An das Bundesjustizministerium Berlin poststelle@bmj.bund.de

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Fax 0032 43032600

Düsseldorf den 17.06.2010

Zu Protokoll

Volksgruppe Ringvorsorge Gemeinschaft (Weltanschauungsgemeinschaft)
gemäß VStGB § 6 (1) - EU - Annex doc 1011/06 sowie ZPO § 291 Analoggesetze-
A / RES / 53/144 Vereinte Nation - Verfahrensbeteiligte des Verfahrens 4 O 110/08 am
LG Ellwangen u. andere
Außerdem ist die Ringvorsorge auch eine Verfügung vgl. BGB § 1776 u. § 1917 (1)
Nicht - BRD - (-OMF) - Angehörige /- Peronal

Die Exekutivakte gemäß IPSEN Staatsrecht II Rn 838 wurde angegriffen.

Polizeidirektion Düsselddorf Düsseldorf, 17. 06. 2010

Jürgensplatz 5,

40219 Düsseldorf poststelle@mail.ppdd.nrw.de

Zu Händen Kriminalkommissarin Frau Geyer

Postverteiler: alle Dienststellen

1.

Staatskanzlei NRW, 40190 Düsseldorf, Fax: 0211 – 837 1150

2.

Landtag NRW, 40221 Düsseldorf, Platz d. Landtags, Fax: 0221 – 884 2258

3.

Bundesjustizministerium Berlin Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger persönlich, Mohrenstraße 37, D-10117 Berlin, Fax: 030 - 18 580 95 25

4.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Generalbundesanwältin Monika HARMS, Pressesprecher beim BGH Oberstaatsanwalt Frank WALLENTA Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe,

Fax: 07 21 - 81 91 590 & 0721 – 8191492

5.

Bundeskanzleramt Staatsminister Ronald POFALLA, Maria Böhmer, Eckart von Klaeden und Bernd Neumann, Dorotheenstraße 84, D-10117 Berlin, Fax: 030 - 18 10 2720

6.

Deutscher Bundestag Präsidium und Ältestenrat Prof. Dr. Norbert Lammert, Dr. h.c. Wolfgang Thierse, Gerda Hasselfeldt, Dr. Hermann Otto Solms, Petra Pau, Katrin Göring-Eckardt, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin Fax: 030 - 227 36192

7.

Bundesamt für Verfassungsschutz, Präsident Heinz Fromm, Vizepräsident Hans Elmar Remberg, Merianstraße 100, D-50765 Köln, FAX: 0221 - 792 2915

8.

Zentralrat Deutscher Staatsbürger – Deutsches Zentrum für Menschenrechte e. V.; ZDS-DZfMR, zum AZ MRV 827, per Fax: 04621 – 34963

Schutzgemeinschaft der Staatsbürger für Menschenrechte mit öffentlichem Interesse in Deutschland

9.

Nationale Streitgenossenschaft Ringvorsorge Fax: 03212-34 34 561

Auftragserteilung an die Polizeistation

zur erforderlichen Ermittlung von Personendaten bei dem jeweiligen

Arbeitgeber für Schadensersatzansprüche mangels ladungsfähiger

Privatanschriften der Täter

Gleichzeitig erfolgt die bei Schadenersatzansprüchen erforderliche

Strafanzeige und Strafantrag

gegen die nachfolgend angegebenen Privatpersonen: schwere Körperverletzung Einbruch u.a.

Schadenersatzforderung 1.000.000.00 Euro

A) Vizechef Michael Zimmermann Ordnungsamt Düsseldorf Worringer Straße 138 40200 Düsseldorf Tax 0211 89-29417 & BRD AG. Düsseldorf Richterin ohne Vornamen Leonhard und gegen Dr. Thomas Salamon LVA Klinik Düsseldorf

Az.: 98 XVII P 1283 & 25 T 35 / 10 ANHANG

Sowie gegen die Erfüllungsgehilfen in diesem Verwaltungsverfahren:

die am 31.05.2010 in meine Wohnung eingebrochen sind inc. Schlüsseldienst

Eine Kopie des BRD Beschluss der BRD Richterin ohne Vornamen wurde mir verweigert

Zeuge: Michael Benscheid Ulenbergstraße 77 40223 Düsseldorf und Zeuge

Erneute Belästigung am 17.06.2010 um 8 Uhr 30 / Böllern am Fenster und Tür mit der Aufforderung sofort meine Tür zu öffnen. Erneute Körperverletzung

Zeuge Michael Benscheid Ulenbergstraße 77 40223 Düsseldorf

Tatvorwurf: Begründung

BRD Mitarbeiterin vom AG Düsseldorf Frau ohne Vornamen Leonhard wurde von mir mehrmals aufgefordert, schriftlich zu Beweisen das sie eine Staatsperson ist, eine schriftliche Antwort habe ich nicht bekommen. Dr. Thomas Salamon wurde vorab über die Rechtliche Situation informiert.

EINBRUCH, schwere Körperverletzung, Menschenraub, Erpressung, Freiheitsberaubung u.a.

Am 31.05.2010 um 9 Uhr 15 wurde an meiner Tür sehr Laut gehämmert und ich wurde aufgefordert sofort die Tür zu öffnen. ich verhielt mich ganz still. Das böllern und Hämmer an meiner Tür und Fenster ging ca. 1 / 30 Stunden, dann wurde meine Tür aufgebrochen. Alle Mitbewohner waren sehr aufgeregt denn sie dachten ich sei eine schwer Verbrecherin. Meine Tiere waren sehr verängstigt.

Zwei Herren vom Ordnungsamt kamen ganz schnell durch die Tür und forderten mich auf sie sofort in eine LVA Klinik zu begleiten. Es wurde sofort mit Gewalt gedroht.

Ich machte die Herren darauf aufmerksam, daß sie soeben einen Einbruch begangen haben, worauf sie geantworten haben, sie hätten einen Beschluss vom BRD Amtsgericht Düsseldorf. wir sollen sie zu Herrn Dr. Thomas Salamo zu einem Gespräch bringen.

Ich bat mir dieses schreiben zu übergeben, worauf ein BRD Mitarbeiter mir das schreiben kurz zeigte es aber sofort wieder einsteckte. Eine Kopie wurde mir verweigert, die Namen der beiden Herren wurden mir verweigert.

Die Herren wurden immer lauter und haben mehrfach gedroht, wenn ich nicht sofort mitkomme, dann rufen sie einen Krankenwagen der mich gewaltsam in die LVA bringt.

Ich sagte ganz ruhig, das ich keinen Krankenwagen brauche, ich bin nicht Krank. Gegen meinen Willen bin ich dann mit den Herrn mitgegangen. Er fuhr mich in die LVA Klinik zu Herrn Dr. Thomas Salamon Düüsseldorf.

" Kurz vor der Klinik, sagte diese Herr, " Frau Persch, wissen sie wo wir hinfahren, und was jetzt auf sie zukommt? Wir sehen uns nicht das Letzte mal, und wenn wir wieder kommen, dann machen sie doch gleich die Tür auf sonst müssen wir wieder einen Schlüsseldienst rufen. "

Meine Antwort, wollen Sie mir Angst machen? Was auf mich zukommt werden wir alle erfahren.

Beide Herren vom BRD Ordnungsamt brachten mich dann in einen Raum, hinter mir wurden alle Türen verschlossen, meine zwei Zeugen durften nicht Anwesend sein.

Herr Dr. Thomas Salamon wurde von mir schriftlich auf die Gültige Rechtslage vorab informiert.

Herrn Dr. Thomas Salamon machte ich, " erneut " darauf Aufmerksam, daß ich nicht mit ihm sprechen möchte, und dass, das alles gegen meinen Willen ist.

Aussage von Dr. Thomas Salamon, Frau Persch, wir sind doch alle nette Menschen und möchten nur mit ihnen " nur " sprechen, im Raum waren Dr. Salamon, eine Pfleger, und zwei BRD Mitarbeiter vom Ordnungsamt.

Ich machte dann alle Herren noch einmal Mündlich auf die Rechtliche Situation aufmerksam was 3 Stunden andauerte.

Dr. Thomas Salamon sagte. Frau Persch, sind sie mit einem Betreuer bei Gerichtsverfahren einverstanden? " Nur ", ein Betreuer der sie bei Gericht unterstützen soll.

Antwort, noch einmal Herr Dr. Salamon, welches Staatsgericht meinen Sie??? Meine Person brauch weder einen Betreuer bei Gerichtsverfahren, noch bei anderen Dingen.

Darauf hin bin ich aufgestanden und sagte den Herren das ich nicht hier bin um sie Aufzuklären, stand auf und teilte den Herren mit, daß ich jetzt gehen möchte, dann ließen sie mich frei.

Heute am 17.06.2010 um 8 Uhr 30 wurde erneut an mein Fenster und Tür geböllert, und wurde erneut aufgefordert meine Tür sofort zu öffnen. Ein BRD Mitarbeiter stand längere Zeit vor meiner Wohnungstür. Erneute Körperverletzung. Meine Tür habe ich nicht geöffnet.

a) Sabotage des GG durch Privatrechtsubjekte ohne Nachweis des Hoheitsbetriebs

b) Staatsgefährdung durch verfassungswidrige Staatsmachtergreifung zur politischen Verfolgung Andersdenkender zur rechtwidrigen Diskriminierung exterritorialer Staatsangehöriger unter Vorsatz

c) Leugnen der Realität unter Vorsatz

d) Grundrechtsverstöße durch offenkundige Befangenheit der Bearbeiter in Deutschland

e) Missbrauch der Jurisprudenz bei Mangel an Justizgewährleistungsgarantie

durch schwerwiegenden Verstoß gegen Art. 45 der HLKO 1907 unter Vorsatz mit

Negativabsichten gegen den Staat und sein Staatsvolk Im Artikel 45 der Haager Landgerichtsordnung heißt es:

f) „Es ist untersagt, die Bevölkerung eines besetzten Gebietes

zu zwingen, der feindlichen Macht den Treueid zu leisten.“

g) Amtanmaßung ohne Autorisierung der Militärregierung

h) Unzulässige Gebührenerhebungen außerhalb der Legalisation

i) Machtmissbrauch durch widerrechtliche Zwangsmaßnahmen und Pfändungen

j) Täuschung der Bürger im Rechtsverkehr durch Verletzung des Assekuranzprinzips

gegen Schutzbefohlene für Menschenrechtsverletzungen aus fiskalischen Gründen unter

Vorsatz

k) Schwere Körperverletzung infolge Psychoterror bei Gewaltmissbrauch

l) Prozeßbetrug durch verhinderte Anwendung der in Deutschland geltenden

Recht(s)ordnung unter Vorsatz zur einseitigen Begünstigung einer Prozeßpartei

mit sittenwidrigen Schädigungsabsichten gegen den Staat

m) Rechtsbeugung bei verhinderter Aufklärung durch irrationale Gehörsverweigerung

n) Anstiftung Untergebener zu Offizialdelikten

o) Mutwillige Selbstgefährdung bei persönlicher Haftung als Privatpersonen

p) Verfassungs- und Landeshochverrat durch Begünstigung der Interessen der

Feindstaaten des Deutschen Staatsvolkes unter Vorsatz

q) Verletzung der Remonstrationspflicht: Das Protokoll Nr. 4 zur Konvention

zum

Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten steht nach Art. 25 GG

vor RECHT und GESETZ (Art.20 GG) und verpflichtet die Remonstration (§ 38 BRRG ).

Eine Täuschung im Rechtsverkehr (Amtträgerschaft, Staatsgericht) ist eine Straftat

(§§119, 138, 139, 179 BGB, §§415, 444, 579, 580, 1059 ZPO, §§43, 44, 48 VwVfG,

§99 VwGO, §§1, 15, 16,21 GVG, Art. 101 GG und es gilt die Sippenhaftung nach

Deutschem RECHT!

Mögliche Folgerung des Tatbestandes: StGB §§ 81/2 u. 4, 84, 87, 88, 89, 90

– Landesverrat, Hochverrat

Mangel an Fach- und Sachwissen scheidet durch meine mehrfache Beschwerdeführung mit ausdrücklichen Hinweisen auf die Strafbarkeit der Handlungen mit Negativabsichten aus.

Anspruchsbegründung:

1 GELTUNGSBEREICH (.............................)

30.08.2010:

Über Rainer Kaltenböck-Karow