Haufe-Experten im Videointerview zu den wichtigsten Fragen der neuen ImmoWertV 2010
Pressetext verfasst von meineimmo am Fr, 2010-07-23 07:22.Freiburg, 23. Juli 2010 – Mit dem Inkrafttreten der neuen Immobilienwertverordnung am 1. Juli 2010 sind zahlreiche Veränderungen auf Immobilienverwalter und -eigentümer zugekommen. In einem Videointerview erläutern die Haufe-Experten Dr. Goetz Sommer und Dipl.-Ing. Ralf Kröll alle zentralen Fragen zur neuen Immobilienwertverordnung.
Warum gibt es überhaupt eine neue ImmoWertV? Was sagt die neue Verordnung zur Bewertung eines Einfamilienhauses? Wie sehen die neuen Regelungen zur Bodenwertermittlung aus? Neben den Änderungen durch die neue ImmoWertV erläutern die beiden Experten, Autoren des Standardwerks „Grundstücks- und Gebäudewertermittlung“, auch die konkreten Auswirkungen auf die Bürger. Gerade bei Ehescheidungen oder Erbfällen müssen Immobilien bewertet werden. Und auch im Falle einer Zwangsversteigerung, bei der ein Gutachten erstellt wird, muss dieses nach den Regeln der neuen ImmoWertV 2010 erfolgen. Besitzer von Immobilienfonds sollten außerdem berücksichtigen, dass alle Gebäude, die im Fond enthalten sind, nach ihren Verkehrswerten bewertet werden müssen.
Ein Thema des Interviews ist auch die Übergangsphase der neuen Verordnung, in der noch keinerlei Erfahrungswerte vorliegen. So gibt Goetz Sommer zu bedenken, dass die neuen Sachwertverfahrensvorschriften mangels Daten nicht zeitnah in den Gutachten zu finden sein werden. Denn die Sachwertfaktoren werden vom Marktgeschehen abgeleitet, welches wiederum mit dem Verfahren in Verbindung gebracht werden muss. Solange die Gutachterausschüsse nicht nach dem neuen Modell erfolgen, muss der Sachverständige folglich nach dem alten Verfahren vorgehen. Dies könne in der Übergangsphase zu Irritationen führen, warnt Sommer.
Das gesamte Experten-Interview zur ImmoWertV 2010 ist auf dem Immobilienportal von Haufe-Lexware unter http://www.haufe.de/immobilien zu finden.
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