Wissenswertes zum Thema Kreditvertrag

Ein neues Auto, der lang ersehnte Traumurlaub oder eine Immobilie – immer wieder benötigt man einen Kredit, um sich individuelle Wünsche erfüllen zu können. Auch wer kurzfristig in Geldnot gerät, weil er vor plötzlichen außergewöhnlichen Belastungen steht, kommt meist nicht umhin, sich um einen Kredit zu bemühen. In weiterer Folge wird man es dann – früher oder später – auch mit einem Kreditvertrag zu tun haben. Die Prüfung dieses Vertrags ist sehr wichtig, um dubiöse Geschäfte zu vermeiden. So findet man im Kreditvertrag alle wichtigen und genauen Rahmendaten zum Kreditnehmer und zum Gläubiger. Natürlich wird auch die präzise Höhe der Kreditsumme in schriftlicher Form angeführt. Ebenso müssen die Bearbeitungsgebühren in diesem Vertrag vermerkt werden, damit man im Nachhinein keine böse Überraschung erlebt. Vor allem auf den Punkt Kreditzinsen ist im Kreditvertrag größter Wert zu legen, diese können nämlich zwischen den einzelnen Anbietern deutlich variieren. Außerdem ist es auf alle Fälle wichtig, dass man verschiedene Angebote miteinander vergleicht. So wird in den Kreditverträgen zum Beispiel ein fester Prozentsatz für die Kreditzinsen während der ganzen Laufzeit angeführt, es besteht aber auch die Möglichkeit, dass an bestimmten Terminen die Kreditzinsen angepasst werden – auch dies ist im entsprechenden Vertrag zu vermerken. Ebenso ist die fixe Vereinbarung in Bezug auf die Rückzahlung ein Element von Kreditverträgen: Dabei wird die konkrete Höhe der Raten festgelegt. In der Regel kommt es ohne Kreditsicherheiten auch nicht zur Gewährung eines Kredites durch einen Anbieter. So werden auch diese Sicherheiten in jedem Kreditvertrag angeführt: Darunter können zum Beispiel pfändbare Einkommen, eine Immobilie oder Ähnliches verstanden werden. Von großer Bedeutung für den Kreditnehmer ist außerdem das Kündigungsrecht – dies gilt für den Fall, dass es dem Kreditnehmer möglich ist, vor Ende der Laufzeit den Kredit zur Gänze abzulösen. Wie das im Fall gehandhabt wird, kann man in der Regel auch dem Kreditvertrag entnehmen – dazu gibt es nämlich verschiedene Möglichkeiten.