Zypern Limited Holding mutiert zur Spardose Europas

Das hätte sich im vergangenen Jahrzehnt niemand vorstellen können. Der kleine Mittelmeerstaat Zypern, Mitglied der Europäischen Union seit 2004, schlägt die europäischen Mitbewerber nicht nur im Steuerbelastungsvergleich, sondern auch in Sachen Bankgeheimnis, Sicherheit und Flexibilität.

Als im Jahre 2008 die Kontenflucht in der Schweiz einsetzte, vermuteten selbst die Experten, Singapur und Malta wären nun die abgesagten Finanzplätze der Welt. Doch weit gefehlt, wie sich 2010 herausstellt. Zypern, zwar drittgrößte Insel des Mittelmeers, jedoch in Fläche und Lage eher unauffällig, ist zum Mekka der Privatanleger aus ganz Europa geworden. Das neue Paradies liegt ca. 4 Flugstunden von Deutschland entfernt und bietet nicht nur seinen Bewohnern einen dauerhaft sicheren Hafen für Vermögen und Besitz. Doch wie funktioniert das erfolgreiche Finanzsystem in Zeiten von OECD, G8 und Co.?

Zypern schützt, wie viele andere Länder auch, das Bankgeheimnis auf Gesellschaftskonten. Soll heißen, zwar sind „Eigentümer“ einer Gesellschaft und Geschäftsleitung im Handelsregister Zypern offen einsehbar, mittels Treuhandgesetz jedoch oftmals nur „Vertretungen“ der tatsächlich wirtschaftlich berechtigten Person(en). Darüber hinaus meldet Zypern, wie auch andere anerkannte Staaten, lediglich im Rahmen der Privatkonten, nicht jedoch das Gesellschaftsvermögen. Im Grunde keine Besonderheit, doch die Kombination aus anwaltlicher Treuhandschaft und der Trennung zwischen Privat- und Gesellschaftsvermögen macht aus Zypern eine Oase innerhalb der EU. Und daran wird sich auch nichts ändern, denn das Vermögen einer juristischen Person unmittelbar dem Privatvermögen zugeordnet wird, ist nirgendwo auf der Welt der Fall.

Ein drittes Fakum macht die Vermögensanlage via Zypern Holding Limited äußerst interessant. Keine Steuern! Gemäß den gesetzlichen Regelungen der Republik Zypern unterliegen Zinsen und Erträge aus Kapital- und Beteiligung ebenso wenig der Steuerpflicht, wie die Ausschüttung von Dividenden aus einer Zypern Limited. Voraussetzung hierfür, der tatsächliche wirtschaftlich Berechtigte wohnt außerhalb Zyperns (nähere Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten fordern die Finanzbehörden in Zypern übrigens nicht). Wohnt der tatsächliche Inhaber der Zypern Gesellschaft in Zypern, so fallen insgesamt 15% Steuern bei Ausschüttung der Gewinne an, auch damit lässt es sich gut leben.

Die wirtschaftlich berechtigte Person, wo auch immer sie ihren Wohnsitz unterhält, sollte die Gründung einer Zypern Holding Limited (Zypern Limited), wie vom zyprischen Gesetz vorgesehen, nur durch einen vor Ort ansässigen Rechtsanwalt vornehmen lassen. Vermittler und Agenten sollten im Interesse der eigenen Sicherheit und Datenschutz (Schweigepflicht) bei der Planung und Umsetzung einer Firmengründung Zypern nicht mit einbezogen werden. Nach Firmengründung Zypern folgt die Eröffnung eines Gesellschaftskontos, Abschluss eines anwaltlichen Treuhandvertrages und die Übertragung von Vermögen. Wurden die wenigen, jedoch wichtigen Punkte zur Rechtssicherheit beachtet, stellt die Zypern Limited in Form der Zypern Holding eine dauerhafte und optimale Oase für Bargeld, Sachwerte und sonstiges Vermögen dar.

Die Kosten einer Zypern Limited, Zypern Holding, betragen EUR 3.250,00 zur Gründung. Darüber hinaus werden Jahreskosten für Steuerberatung und Verwaltung vor Ort fällig. Diese betragen jährlich EUR 3.850,00. Das war es, keine versteckten Kosten und keine sonstigen Gebühren für Beratung oder Betreuung.

Zypern Limited und die Zypern Holding, weitere Informationen zur Ltd Zypern Holding erhalten Sie kostenfrei und deutschsprachig über die Zypern Kanzlei im Internet oder unmittelbar vor Ort.

Zypern Limited und Zypern Holding http://www.zypern-kanzlei.com
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