Berufsunfähigkeit – Wen betrifft das schon?

Mangelnde Vorsorge endet häufig in einem finanziellen Desaster. Auch hier kann der Chef helfen und unterstützend zur Seite stehen.

Das Ergebnis einer aktuellen forsa-Umfrage im Auftrag des HDI Gerling liefert bezüglich der Absicherung von finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit ein erschreckendes Bild.

Nicht einmal 20 % der Befragten kannte die Bedeutung einer Berufsunfähigkeit. Dies dürfte letztendlich auch erklären, warum so wenige Beschäftigte sich des faktisch vorhandenen Risikos bewusst sind, dem sie sich tagtäglich aussetzen.

Dabei sind sich im Falle dieser Absicherung ausnahmsweise Versicherer und Verbraucherschützer einmal einig und stellen die Berufsunfähigkeitsvorsorge auf eine Stufe mit der privaten Haftpflichtversicherung. Eine solche Vorsorge ist für jeden wichtig, um im Falle eines Falles die eigene finanzielle Existenz zu sichern.

Irrtümlicherweise glaubten über 50 % der Befragten, dass sie über die staatlichen Vorsorgesysteme ausreichend abgesichert wären. Ein fataler Irrtum, denn Beschäftigte, die nach 1960 geboren sind, erhalten vom Staat zwar eine Rentenleistung, diese beläuft sich allerdings auf z.B. lediglich 38 % des letzten Nettoeinkommens, wenn gar keine Beschäftigung länger als 3 Stunden ausgeübt werden kann.

Ist hingegen irgendeine Beschäftigung, auch weit unter dem bisherigen Niveau für 3 – 6 Stunden täglich möglich, bleibt z.B. nur 19 % des letzten Nettoeinkommens übrig. Das dürfte kaum ausreichen, um den bisherigen Lebensstandard oder das finanzierte Haus zu halten.

Die Befragten gaben als häufigste Begründung einen zu hohen Preis für ihre ablehnende Haltung an. Dieses Ergebnis zahlt ebenfalls auf das Unwissenheitskonto ein, denn der Markt hält heute durchaus preisgünstige und bedarfsgerechte Lösungen vor.

Hier kommt der Chef ins Spiel. Hier kann er helfen!

Über einen Gruppenvertrag, der speziell auf die Bedürfnisse der Belegschaft ausgerichtet ist, lassen sich passgenaue Konditionen definieren. Es können so z.B. individuelle Berufsgruppenkalkulationen erarbeitet werden. Dies senkt den Preis oder erhöht die Leistung. Auch gehören verkürzte Gesundheitsprüfungen, Dynamiken im Leistungsfall sowie Preisnachlässe durch Gruppentarife zum Umfang einer solchen Vereinbarung.

Der Markt bietet heute Tarife, welche die Überschüsse zur Senkung der Beiträge oder zur Erhöhung der garantierten Rente verwenden. Relativ neu sind Alternativen, die zum Ende der Vertragslaufzeit die Überschüsse als Kapitalleistung auszahlen, sofern keine Leistungen beansprucht wurden.

Ein solches Arbeitgebermodell führt zu einer deutlich niedrigeren Kostenbelastung für die Beschäftigten, sowie zu einer besseren Rentenleistung. Können die Beiträge doch im Rahmen der Entgeltumwandlung aus dem Brutto-Gehalt finanziert werden.

So schafft der Chef ohne finanziellen Aufwand einen echten Mehrwert für seine Mitarbeiter.

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