Belebtes Wasser - Die Förderung des Gesundheitszustandes ist noch nicht wissenschaftlich belegt

Hersteller, die belebtes Wasser anbieten, behaupten oftmals, dass ihr Wasser eine förderliche Wirkung für den Gesundheitszustand und eine positive Auswirkung auf die Stimmungslage des Konsumenten hätte. Auch Nutzpflanzen sollen bei regelmäßigem Gießen mit "belebtem Wasser" angeblich besser oder schneller wachsen, Unkraut dagegen soll weniger werden. Diese Behauptungen sind alle sehr fraglich, denn bisher konnte weder statistisch noch durch eine Studie bewiesen werden, dass belebtes Wasser die ihm zugeschriebenen Wirkungungen zeigt. Geforscht wird seit Jahren auf diesem Gebiet, aber bislang sind Wissenschaftler noch zu keinem positiven Ergebnis für das belebte Wasser gekommen.

Um Kunden den Beweis der Wirkung zu liefern verweisen die Hersteller oft auf Probanden, die eine Eigenwahrnehmung bemerkten. Diese Studien sind allerdings nicht wissenschaftlich belegt, sondern anhand von nicht verblindeten Tests der Hersteller erstellt worden. Bei diesen Tests wurde sensibilisierten Personen über einen längeren Zeitraum belebtes Wasser verabreicht. Im Gegensatz dazu bewies die Universität Würzburg bei einem Test der Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften in einem Blindversuch, dass die Testkandidaten keinen Unterschied zwischen Leitungswasser und belebtem Wasser wahrnehmen konnten.

Aus diesen Gründen dürfen die Hersteller von belebtem Wasser in Deutschland nicht mit einer gesundheitsfördernden Wirkung oder einer Verbesserung der Stimmungslage der Konsumenten werben. In Deutschland gilt Wasser als Lebensmittel. Dies ist im Lebensmittel- und Futtergesetzbuch, kurz LFBG, festgesetzt. In diesem ist vermerkt, dass ein Hersteller solange nicht mit Angaben, die sich auf die Gesundheit der Konsumenten beziehen, werben darf, bis diese tatsächlich wissenschaftlich belegt sind. Auch in verschiedenen anderen europäischen Ländern, sind solche Werbemaßnahmen untersagt. Zum Beispiel ist es seit 1999 in der Schweiz verboten, mit therapeutischen Wirkungen von Wasser zu werben.

Fazit: Wer mit belebtem Wasser oder energetisiertem Wasser werben möchte, darf dies derzeit nur tun, wenn er dabei nicht auf die gesundheitsfördernden Aspekte des "belebten Wassers" verweist.

05.04.2010: |