Achtung bei Berufsunfähigkeitsversicherungen und Gesundheitsfragen!

Worauf müssen Sie beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen achten?

Bei einem Test Berufsunfähigkeitsversicherung werden neben den Bedingungen auch die Anträge der Versicherer getestet. Wie sind die Abfragezeiträume? Wie sind die Antragsfragen gestellt? Gibt es offene Fragen in die Vergangenheit zurück. Bei den guten Gesellschaften ist es dank der Ratingagenturen wie Franke und Bornberg und Morgen & Morgen mittlerweile Standard, dass keine offene Fragen mehr gestellt werden.

Was aber bei allen Ratings und Testberichten nicht berücksichtigt wird sind die Zusatzerklärungen der Versicherer. Haben Sie eine Allergie oder Probleme mit dem Rücken, fordern die Gesellschaften Zusatzerklärungen an, um den Gesundheitszustand der potenziellen Kunden besser einschätzen zu können. Bei diesen Erklärungen werden aber immer auch offene Fragen in die Vergangenheit zurück gestellt. Das heißt, im Antrag wird zum Beispiel fünf Jahre zurück gefragt und in der Zusatzerklärung wird bis zur Geburt gefragt. Oder in einer Erklärung für die Augen wird plötzlich nach Unfällen gefragt, die sie irgendwann mal gehabt haben. Somit werden hier die Fragen im Versicherungsantrag ausgehebelt. Versicherer halten sich somit ein kleines Hintertürchen für den Leistungsfall offen.

Als erster Versicherungsmakler in Deutschland hat sich die Ideenwerk AG aus Marl (www.ideenwerk.ag) diesem Thema angenommen und mit verschiedenen Versicherern Zusatzerklärungen mit Abfragezeiträumen genau wie im Antrag verhandelt. Der entscheidene Vorteil ist, Sie laufen aus diesem Grund nicht in eine vorvertagliche Anzeigepflichtverletzung und müssen später im Leistungsfall um Ihre Berufsunfähigkeitsrente zittern. Vorausetzung, sie machen nicht bewusst falsche Angaben im Antrag.


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