Fondsgesellschaften wirtschaften zu Ungunsten der Anleger

Viele Anleger ärgern sich über hohe Kosten, die den Ertrag ihrer Wertpapierinvestitionen schmälern. Dies gilt insbesondere für Fonds, bei denen neben den üblichen Verwaltungskosten zusätzlich eine Gewinnbeteiligung für die Fondsmanager anfällt. Das Finanzportal www.boersennews.de erklärt, worin die Ungerechtigkeit besteht.

Fondsgesellschaften begründen die Erfolgsbeteiligungen in der Regel mit dem Anreiz, der dadurch für die Fondsmanager geschaffen wird: Sie würden dadurch angespornt, herausragende Leistungen zu erzielen. Bei genauerer Betrachtung fällt jedoch auf, dass die Höhe der Gewinnbeteiligung in keinem Zusammenhang zum Erfolg eines Fonds steht. Anlagen mit niedrigen Gebühren weisen eine ebenso gute oder schlechte Performance auf wie ihre teuren Pendants. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest, die 72 Aktienfonds mit Erfolgsgebühren unter die Lupe genommen hat.

Dabei stellten die Experten weiterhin fest, dass die Hälfte dieser Fonds im Fall von Kursverlusten keine Puffer für ihre Kunden anbietet. Somit profitieren die Gesellschaften in guten Zeiten, stehen jedoch in schlechten nicht zu ihrer Verantwortung. Einen weiteren Stein des Anstoßes stellt die Berechnung der Gewinnbeteiligung dar. Die Gebühr, welche im günstigen Fall zwischen 10 und 25 Prozent liegt, wird vom Brutto-Gewinn abgezogen. Erst danach werden die Verwaltungsgebühren in Rechnung gestellt. Experten sehen darin eine unnötige Schmälerung des Gewinns für die Anleger. Wer sich vor Einrichtung eines Fondsdepots (www.boersennews.de/fondsdepot-vergleich/fondsdepots) eingehend über Gebühren und Preise informieren möchte, kann die einzelnen Fondsbroker auf boersennews.de vergleichen. Grundsätzlich sollten neben der Höhe der Ertragsbeteiligung die Abrechnungszeiträume beachtet werden. Je kürzer diese sind, umso undurchsichtiger wird die Berechnung.

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