Zypern Firma, Steuern Zypern und Steuernummer 2010

Das sollten Sie 2010 wissen, wenn Sie eine Zypern Firma gründen möchten!

Die Zypern Firma, ob Zypern Limited oder auch Zypern Holding, unterliegen grundsätzlich zunächst der Steuerpflicht in Zypern (EU). Der Steuersatz Zypern beträgt auf Gewinne der Zypern Firma 10%. Weitere Steuern fallen, mit Ausnahme der Umsatzsteuer, in der Regel nicht an. Ausnahmen finden sich, wenn Ihr Wohnsitz Zypern ist. Hierauf gehen wir später nochmals ein.

Einführung in das Steuersystem der Republik Zypern (EU)

I. Anerkennung von Rechnungen einer Zypern Limited, Steuerlast in Zypern, DBA

Zypern unterhält mit vielen Ländern der Welt ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Deutschland, Österreich, Spanien, Frankreich, um hier nur einige Beispiel aus der EU zu nennen, unterliegen diesen internationalen Vereinbarungen, deren Folge u.a. ist, das wirtschaftliche Transaktionen zwischen diesen Ländern gegenseitige Anerkennung finden.

Beispiel „Deutschland ./. Zypern“ aus der Praxis
Eine Ltd. Zypern berät ein Unternehmen in Deutschland hinsichtlich seines Marketing. Die Zypern Firma erhält gegen Rechnung vom deutschen Unternehmen dafür eine Vergütung in Höhe EUR 25.000,00.

Steuerliche Betrachtungsweise in der Praxis des DBA

1. Verfügen beide Unternehmen über eine sogenannte Umsatzsteuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: VAT), so wird die Rechnung in der Regel ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Kaufpreise und Honorare werden folglich netto in Rechnung gestellt. Das Abführen oder die Erstattung von Umsatzsteuern bzw. VAT (Value added Tax) erübrigt sich somit.

2. Die Aufwendungen des deutschen Unternehmens, Zahlung des Rechnungsbetrages an die Zypern Limited, wirken sich in Deutschland auf den Gewinn des ansässigen Unternehmens mindernd aus.

3. Die Zypern Firma versteuert Ihre Gewinne, Umsatz abzüglich Kosten, mit lediglich 10%. Gewinne, die eine Zypern Gesellschaft an eine natürliche Person im Ausland als Dividende ausschüttet, unterliegen in Zypern keinerlei gesonderter Steuerlast (kurz: keine Dividendensteuer in Zypern).

II. Ausschüttung von Gewinnen einer Zypern Gesellschaft

Der Gewinn einer Zypern Firma kann jederzeit, auch vor Versteuerung des Gesellschaftsgewinns, durch den Beneficial Owner entnommen werden. Die Entnahme von Gewinnen der Zypern Firma kann in Barform, per Überweisung und durch Einsatz einer Kreditkarte (Geldautomat, Einkauf, Online) des Unternehmens erfolgen.

Steuerlast bei Auszahlungen von Gewinnen (Dividenden) einer Zypern Limited und Zypern Holding

Wohnen Sie in Zypern, so beträgt die Steuer auf ausgeschüttete Gewinne der Zypern Firma pauschal 15%. Wohnen Sie ausserhalb der Republik Zypern, so richtet sich die individuelle Einkommenssteuerlast nach den Richtlinien Ihres Heimatstaates.

Beispiel für Personen mit Wohnsitz in Deutschland
Dividenden aus Beteiligungen im Ausland unterliegen einer 25%igen Steuerlast (bitte informieren Sie sich hinsichtlich der für Sie individuell geltenden steuerlichen Regelung vorab bei einem Steuerberater an Ihrem Wohnsitz).

M E R K E
Beträge, die in Barform oder auch durch Kreditkarte vom Gesellschaftskonto ohne Beleg verfügt werden, unterliegen der 10%igen Steuer in Zypern. Verfügungen ohne Beleg gelten somit in Zypern als Gewinn bzw. entnommener Gewinn. Weitere Steuern fallen jedoch in Zypern nicht an, es sei denn, Sie unterhalten Ihren Wohnsitz in Zypern (15% Dividendensteuer für Einwohner der Republik Zypern).

Die Verfügung von Gewinnen kann durch ausländische Behörden nur mit sehr hohem Aufwand oder auch gar nicht nachvollzogen werden. Es sei hier daher besonders darauf hingewiesen, dass es sich in der Regel um eine Straftat in Ihrem Heimatland handelt, sollten Sie Barverfügungen (Abhebungen mit Kreditkarte der Gesellschaft) nicht eigenständig Ihrem zuständigen Finanzamt mitteilen.

Gesellschaftskonten in Zypern unterliegen nicht dem Informationsaustausche vergleichbar mit Privatkonten, es erfolgt daher kein automatischer Hinweis an Behörden in Ihrem Heimatland. Die Aktivitäten zur Meldung müssen daher von Ihnen selbst vorgenommen werden.

III. Bürokratische Voraussetzungen der Zypern Ltd und Zypern Holding zur Anerkennung

1. Steuernummer der Zypern Limited oder auch Zypern Holding.
2. VAT (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) Ihrer Zypern Gesellschaft.
3. Eröffnungsbilanz Ihrer Gesellschaft in Zypern.
4. Reg. Agent und Office gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Republik Zypern.
5. Eröffnung eines Gesellschaftskontos in Zypern (Verfügungsberechtigung durch Sie).
6. Ein Reg. Office genügt nicht den Anforderungen an eine Betriebsstätte, seit dem Jahre 2009 sollten Sie daher ein separates "Public Office" unterhalten.

Grundsätzlich beinhaltet die Firmengründung Zypern bei Privacy Management Group (http://www.zypern-kanzlei.com) sämtliche Leistungen, die zur Erfüllung vg. Voraussetzungen erforderlich sind. Sie brauchen sich folglich nicht um Anträge, Behördengänge und Korrespondenzen selbst zu kümmern, unsere Steuerberater und Rechtsanwaltskanzlei bieten Ihnen diesen umfassenden Service ohne Mehrkosten.

Sollten Sie noch Fragen, Anregungen oder auch Wünsche zu diesem Thema haben, so stehen Ihnen Rechtsanwalt, Steuerberater und unsere Spezialisten jederzeit gern zur Verfügung. Sie erreichen uns via Mail oder auch telefonisch unter Phone (00 357) 240 204 00.