Arbeitgeber fordern Verlängerung der Kurzarbeit

Unternehmer setzen sich bei der neuen Bundesregierung für die Verlängerung der staatlich mitfinanzierten Kurzarbeit ein. Nach Informationen von WELT ONLINE erhöht der Arbeitgeberverband BDA deshalb den Druck auf Arbeitsminister Franz Josef Jung (CDU). BDA und IG Metall machen dabei gemeinsame Sache.

Nach seinem Amtsantritt mit der Verkündung der Arbeitsmarktzahlen kommt bereits die zweite Aufgabe auf den neuen Arbeitsminister Franz Josef Jung (CDU) zu. Gewerkschaften und Arbeitgeber dringen gemeinsam bei ihm darauf, die in der Krise getroffenen Ausnahmeregelungen für die Kurzarbeit zu verlängern.

„Die BDA setzt sich dafür ein, das erfolgreiche Instrument Kurzarbeit auch im nächsten Jahr weiter wie bisher anwenden zu können“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner, zu WELT ONLINE. Die Krise am Arbeitsmarkt sei trotz der moderaten Entwicklung in den letzten Monaten keineswegs überwunden.

Deshalb müsse es möglich sein, auch im nächsten Jahr Kurzarbeit unter den bisherigen erleichterten Bedingungen zu ermöglichen. Da die bestehende Rechtsverordnung, die eine längere Bezugsdauer als die nach dem Gesetz vorgesehenen sechs Monate zulasse, Ende 2009 ausläuft, sei eine Verlängerung dieser Rechtsverordnung Ende dieses Jahres notwendig. „Ich bin zuversichtlich, dass dies im Konsens zwischen allen Beteiligten möglich sein wird“, sagte Göhner.

IG-Metall-Chef Huber hatte angekündigt, auf die Verlängerung der Regelungen um 24 Monate hinzuwirken. In einem Interview mit der „Stuttgarter Zeitung“ hatte der Gewerkschaftschef gesagt, man komme sonst „schneller in eine Situation, in der am Ende des Tages Entlassungen stünden“. Dann würde es eine Fülle von Auseinandersetzungen auf der betrieblichen Ebene geben.

Im Arbeitsministerium bestätigte eine Sprecherin, dass die Forderungen beider Sozialpartner bekannt seien. Arbeitminister Jung verfolge diese „aufmerksam“ und werde sich bald damit „auseinandersetzen“.

Die Kurzarbeit war nach Ausbruch der Krise im Herbst 2008 in mehreren Schritten verlängert und vergünstigt worden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlt den Kurzarbeitern bis zu 67 Prozent des Lohnes, der wegen der Arbeitszeitverkürzung wegfällt. Neu ist seit der Krise, dass die Unternehmen in den ersten sechs Monaten die Hälfte der für sie fälligen Sozialversicherungsbeiträge von der Arbeitsagentur erstattet bekommen, danach übernimmt die BA sie sogar ganz.

Diese Regel gilt noch bis Ende 2010 – aber eben nur, wenn die Kurzarbeit bis Ende dieses Jahres genehmigt wird. Bis zum 31.12.2009 kann die Kurzarbeit noch für 24 Monate zu den günstigeren Bedingungen genehmigt werden. Ab dem 1. Januar gelten dann wieder die alten Bedingungen, also sechs Monate. Die Arbeitgeber müssten dann auch die Sozialversicherungsbeiträge selbst zahlen.

Im August und September arbeiteten nach Schätzungen der BA 1,1 Millionen Arbeiter kurz, das entspricht rund 335000 Vollzeitstellen. Fünf Milliarden Euro soll die Kurzarbeit in diesem Jahr kosten.

Der Arbeitsminister kann durch eine Rechtsverordnung die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld über die gesetzliche Frist hinaus verlängern, bis zu 24 Monaten, „wenn außergewöhnliche Verhältnisse auf dem gesamten Arbeitsmarkt vorliegen“, heißt es in der Verordnungsermächtigung.

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