Schufa Eintrag löschen – sofort

Ein negativer Schufa Eintrag sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wer auf seine Kreditwürdigkeit Wert legt, ist gut beraten, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen Schufa Eintrag löschen zu lassen, und zwar sofort. Die reale Chance dazu hat der Betroffene häufiger, als gemeinhin angenommen wird.

Eine schlechte Schufa macht jeden zu einem Verbraucher zweiter Klasse. Gleichgültig, was für ein Geschäft er abschließen möchte, einen Kredit, einen Telefonvertrag, einen Autokauf auf Raten, eine Bestellung auf Raten beim Versandhandel oder gar ein Hypothekendarlehen, mit einem negativen Schufa Eintrag gibt es immer Schwierigkeiten. Das Geschäft kommt nur zu nachteiligen Bedingungen, manchmal sogar überhaupt nicht zustande.

Das muss sich der betroffene Verbraucher nicht bieten lassen. Einen negativen Schufaeintrag löschen , kann man in vielen Fällen, vorausgesetzt man weiß, wie man vorzugehen hat. Fehlt das nötige Fachwissen, wird der Betroffene gegenüber der Schufa allerdings zweiter Sieger bleiben. Bevor die Aufgabe angegangen wird, sofort seinen Schufa Eintrag löschen zu lassen, kann ein Überblick darüber nicht schaden, was die Schufa wie lange speichert.

Viele werden überrascht sein, was die Schufa nicht speichert. Sie hat keine Angaben zu Einkommen und Vermögen der Betroffenen in ihrer Datenbank. Die Prüfung der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit bleibt allein den Vertragspartnern der Schufa (Banken, Versandhäuser usw.) überlassen. Nach eigenen Angaben sammelt die Schufa außerdem keine Daten über den Familienstand, die Nationalität, den Beruf oder den Arbeitgeber. Gespeichert werden hingegen alle Angaben zur Person, einschließlich der Anschrift und der Voranschriften. Darüber hinaus sammelt die Schufa Daten zu den wirtschaftlichen Aktivitäten des Betroffenen und ob es dabei Probleme gegeben hat. Die Schufa geht nicht von sich aus auf Datenjagd. Die entscheidenden Angaben kommen vielmehr von den Vertragspartnern der Schufa. Das ist auch der Grund, dass Betroffene, die einen Schufa Eintrag löschen wollen – und zwar vorzeitig und sofort – sich hauptsächlich mit den Vertragspartnern auseinandersetzen müssen.

Auf Veranlassung der Vertragspartner speichert die Schufa beispielsweise Kreditverträge und Ratenkäufe, Kreditkarten, Bankkonten, Telekommunikationsverträge und vieles mehr. Gespeichert wird auch das Schicksal dieser Geschäfte, beispielsweise ob Girokonten aufgehoben wurden, ob es zu Zahlungsstörungen oder Leistungsstörungen gekommen ist, ob und wann diese bereinigt wurden oder ob es zur Beendigung des Geschäfts durch den Gläubiger gekommen ist. Schließlich werden Daten im Zusammenhang mit Vollstreckungsmaßnahmen eingetragen: Alle Angaben zu Insolvenzverfahren, Eidesstattlichen Versicherungen und Haftbefehlen.

Von sich aus sollte die Schufa Daten löschen, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Schufa Löschfristen abgelaufen sind. Entfernt werden sollten dabei z.B. Angaben:

Zu Giro- und Kreditkartenkonten nach Kontoauflösung.
Über Versandkonten drei Jahre nach Eingang bzw. ab Mitteilung über Auflösung.
Über Kredite nach drei Jahren ab dem Jahr der Rückzahlung.
Zu nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäften, nach deren Erledigung, zum Ende des dritten Jahres ab Aufzeichnung.
Titulierte Forderungen bleiben bis zur Erledigung gespeichert. Sie werden drei Jahre nach Rückzahlung entfernt.
Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte werden bei der Schufa nach drei Jahre gelöscht.

Zum Nachteil des Verbrauchers entstehen dabei leider nicht selten Fehler. Betroffene tun gut daran, ihren Schufa Eintrag auf veraltete Angaben zu überprüfen.

Viele Verbraucher machen den Fehler, sich unvorbereitet mit der Schufa und vor allem mit deren Vertragspartnern in Verbindung zu setzen, um einen Schufa Eintrag löschen zu lassen. Die Erfahrung lehrt, dass ein solches Vorgehen zum Scheitern verurteilt ist. Das gilt jedenfalls, wenn unberechtigte Schufa Einträge gelöscht werden sollen oder wenn ein Schufa Eintrag sofort gelöscht werden soll. In diesen Fällen waren häufig umfangreiche Gerichtsverfahren nötig, um den Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Das nötige Fachwissen bietet ein E-Book von Mario Wolosz. Der Verfasser hat sich selbst erfolgreich gegen die Schufa durchgesetzt und konnte einen negativen Schufa Eintrag löschen lassen. Das E-Book erkärt, wann und unter welchen Voraussetzungen eine schlechte Schufa gelöscht werden kann, wenn beispielsweise:

Schufa-Einträge durch Mobilfunkanbieter wegen unpünktlicher Rechnungsbegleichung vorliegen.
Schufa-Einträge von Inkassobüros veranlaßt wurden, weil Streit über überzogene Gebühren besteht.
Schufa-Einträge von Versandhandelsunternehmen stammen.
Schufa-Einträge durch eine Bank verursacht wurden, etwa weil ein Girokonto, ein Dispositionskredit oder eine Kreditkarte gekündigt wurde.
Schufa-Einträge wegen Eidesstattlicher Versicherungen und Haftbefehlen bestehen.

Das E-Book enthält genaue Schritt für Schritt Anleitungen und eine Reihe von Musterbriefen, mit deren Hilfe jeder eine reale Chance hat, seinen negativen Schufaeintrag löschen zu lassen, und zwar sofort und vorzeitig.