Solariengesetz – Sonnen ab 18

Am 31.07.2009 wurde das Solariengesetz – Sonnen ab 18 – im Bundestag verabschiedet und ist somit in Kraft. Das bedeutet, das ab sofort Jugendliche unter 18 Jahren nicht mehr in kommerziell betriebenen Solarien sonnen dürfen. Für zertifizierte Sonnenstudios mit geschultem Personal ist dies schon lange selbstverständlich! Aber wie ist dieses Gesetz bei Sonnenstudios ohne Personal umzusetzen? Dazu gehören Münzstudios, SB-Studios, aber auch Fitnessstudios oder Sonnenbänke in Schwimmbädern. Da bei Nichteinhaltung des Gesetzes Strafen bis zu 50.000 Euro für den Betreiber drohen, muss auch hier sichergestellt werden, das diese Sonnenbänke nicht für Jugendliche zugänglich gemacht werden. Dies kann mit Dokumentenprüfern oder Geldkartenlesern umgesetzt werden. Bei diesen Geräten wird anhand des Personalausweises, Führerschein oder Geldkarte das Alter ermittelt und erst bei erfolgreicher Prüfung wird der Münzautomat für den Kunden frei geschaltet. (Infos unter www.solariengesetz.info ).

Münzer24.de arbeitet mit allen Namenhaften Herstellerfirmen von Münzautomaten(z.B.: Beckmann, IHGE, Holtkamp, MAG ) zusammen. Dadurch ist eine unabhängige und kompetente Beratung garantiert. Bei fragen zum Solariengesetz oder zur technischen Umsetzung steht Ihnen das Team von Münzer24.de selbstverständlich zur Verfügung. Kontakt finden Sie unter www.Muenzer24.de Dort finden Sie auch eine kostenlose Hotline und den E-Mail-support.

Weitere Ausführliche Informationen zum Solariengesetz – Sonnen ab 18 finden Sie auf den Seiten www.sonnen-ab-18.de oder www.solariengesetz.de .


Über Thorsten Beier

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