Pollmeier Holzbau gegen damaligen Bauherrn Scherf

Ein schwer geschädigter Bauherr kämpft gegen Familienmitglieder einer insolventen Baufirma, Pollmeier Wohnblockhaus, die parallel dazu unter den Namen Pollmeier Holzbau, Verl agiert. Nach Meinung vom damaligen Bauherrn Scherf hat sich an der Werbung, Internetauftritte nicht viel verändert.
Anbei eine Original Abschrift vom Schreiben RA Karden, Rechtsanwalt der Firma Pollmeier Holzbau,Verl.

In der obigen Sache danke ich für Ihr Anschreiben vom 26.08.2009.
Ihre dortigen Ausführungen habe ich geprüft, hindern aber nicht den Anspruch meiner Mandantin.
Der Rechtsstreit mit der Firma Pollmeier Blockhaus GmbH ist insoweit bekannt, als im Berufungsverfahren die Berufung gegen Willhelm Pollmeier weiter fortgeführt worden ist. Die vorangegangene Akte habe ich zwar selbst nicht geführt, ist mir aber im Nachhinein bekannt geworden. Danach ist unstreitig, dass Ihrem Mandanten ein Anspruch gegen die Pollmeier Wohnblockhaus GmbH zugesprochen worden ist. Diese Firma ist allerdings insolvent. Das hat aber nichts damit zu tun, dass Ihr Mandant, auch wenn er dadurch betroffen ist, derart herumwühlt und falsche Tatsachen verbreitet~ dass andere Familienmitglieder und auch andere Firmen in Mitleidenschaft gezogen werden.
Aus den Ausführungen in diversen Internetauftritten, daraus folgt, dass sich Herr Scherf sehr wohl der mehreren Firmen bekannt und bewusst war. Dies im Nachhinein als Verwirrung darzustellen, einmal geschickt zu mischen um dann den Namen Pollmeier insgesamt damit in Verbindung zu bringen, ist unzulässig. Es handelt sich um rechtswidriges Handeln. insbesondere wird offensichtlich die Verwirrung durch Ihren Mandanten bewusst gestiftet. Er wirft die Firmenbezeichnungen derart durcheinander, dass letztendlich nur noch der Name Pollmeier bleibt. Es werden auch Familienmitglieder einfach mit in den Strudel von ihm hineingezogen, welche damit nichts zu tun haben.
Ich darf auch daran erinnern, dass ein Titel und ein persönliche Haftung gegenüber Herrn Wi1Jhelm Pollmeier nicht Betracht kommen. Dies hat ihr Mandant rechtskräftig vom OLG festgestellt bekommen. Hier ist auch noch einmal in dem Berufungsrechtszug klar und deutlich vom Senat ausgeführt worden,
dass eine persönliche Haftung des Herrn Willhelm Pollmeier nicht in betracht kommt.
Weitere persönliche Haftungen scheiden ebenfalls aus.
Vor dem Hintergrund hat sich Ihr Mandant daran zu halten.
Es bleibt bei der primären Aufforderung, dass Ihr Mandant sofort diese Internetauftritte zu entfernen hat. Weiterungen jeglicher Art behält sich unsere Mandantschaft vor,dass Ihr Mandant sofort diese lnternetauftritte zu entfernen hat.
Bei dem gegebenen Sachverhalt, Ihr Mandant ist ein sehr intelligenter Mensch, kann hier nur Vorsatz unterstellt werden. Das wird meine Mandantschaft nicht hinnehmen. Das gilt ebenso für die Familienmitglieder Pollmeier, welche Ihren Mandanten noch direkt entsprechend in Anspruch nehmen werden.

Die Presse und das Fersehen haben mehrfach berichtet. Bitte lesen Sie im Anhang eine Orginalkopie im PDF Format vom vorgenannten Schreiben.

09.09.2009:

Über Andreas Scherf

Vorname
Andreas

Nachname
Scherf

Adresse

Wirkshof 12
33129 Delbrueck - Bentfeld

Homepage
http://www.andreas-scherf.com

Branche
privat