Konjunkturpaket II und KUG (Kurzarbeitergeld)

Das zweite von der deutschen Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket hat deutliche Auswirkungen auf den Bezug von Kurzarbeitergeld (KuG). Durch das "Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland" haben sich viele Änderungen ergeben, diese Änderungen sind rückwirkend ab dem 1. Februar 2009 gültig. Wesentlich ist vor allem, dass das KuG durch den Einbezug von Leiharbeitern für einen wesentlich größeren Personenkreis offen ist, dass die Zugangsbestimmungen erleichtert wurden und dass die Regelungen für die außerbetriebliche Weiterbildung geändert wurden. Hier die Bestimmungen im Detail:

Verbesserungen beim KuG:
1) Rückwirkend mit dem 2. Februar 2009 übernimmt die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Falle eines Bezugs von KuG jetzt die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung. Bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Zeit der Kurzarbeit an Maßnahmen zur Weiterbildung teilnehmen, übernimmt die BA sogar die Kosten zu 100 Prozent.

2) Eine zusätzliche Neuerung ist, dass jetzt nicht mehr 33 Prozent der Mitarbeiter einer Firma vom Wegfall des Entgelts betroffen sein müssen. Durch die Änderungen im zweiten Konjunkturpaket genügen bereits 10 Prozent.

3) Auch Änderungen bei der Arbeitszeit, die durch Maßnahmen zur Sicherung der Beschäftigung notwendig waren, wirken sich nicht auf die Höhe des KuGs aus.

4) Neu ist auch, dass die Arbeitszeitkonten der Mitarbeiter nicht mehr – so wie es früher der Fall war – ins Minus gebracht werden, bevor ein Anspruch auf KuG entstehen kann

5) Das KUG steht jetzt prinzipiell auch Leiharbeitern zur Verfügung.


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