Schufaeintrag löschen, kreditwürdig bleiben

Eine aktuelle Studie im Auftrag des Verbraucherministeriums belegt erneut, wie wichtig es ist, einen Schufaeintrag löschen zu lassen, wenn er falsch oder unberechtigt ist. Die Stichprobenerhebung hat gezeigt, dass 45 % der zum Zweck der Untersuchung angeforderten Schufa Eigenauskünfte unzutreffende Daten enthalten. Diese Zahl ist skandalös, wenn man bedenkt, welchen Einfluss die Schufa unterdessen auf den Abschluss selbst alltäglicher Geschäfte hat. Nicht nur Banken, auch Versandhäuser, Telekommunikationsunternehmen, Leasinggebner und selbst Vermieter bedienen sich der Schufa, um die persönliche Kreditwürdigkeit zu beurteilen. Ein negativer Schufaeintrag oder ein schlechter Branchenscore, und der Kreditvertrag oder der Handyvertrag kommt überhaupt nicht oder zu deutlich schlechteren Bedingungen zustande.

Nicht nur ein negativer Schufaeintrag bereitet Probleme. Bei einfach falschen oder unvollständigen Daten in der Schufaauskunft kann das ebenfalls der Fall sein. Deshalb sollte man auch einen solchen Schufeintrag löschen, sperren oder berichtigen lassen. So seltsam es klingt: Heutzutage muss der Verbraucher ein großes Interesse daran haben, dass die Schufaeinträge nicht nur berechtigt sondern außerdem noch vollständig und zutreffend sind. Zwei Beispiele verdeutlichen dies: Hat die Bank versäumt, ein eingerichtetes Girokonto zu „melden“, kommt möglicherweise ein Handyvertrag nicht zustande, weil fälschlicherweise davon ausgegangen wird, dass ein solches Konto überhaupt nicht vorhanden ist. Hat die Bank andererseits zuviel des guten getan und – was selbst heute noch häufig vorkommt – eine Konditionenanfrage für einen Kredit als richtige Kreditanfrage weitergegeben, kann allein das unter Umständen den Scorewert verschlechtern.

Schufaeinträge und Scorewert sind auf zweierlei Weise miteinander verknüpft. Zunächst einmal fließt in die Berechnung von Basisscore und Branchenscore naturgemäß nur das ein, was bei der Schufa gegenwärtig gespeichert ist. Dazu zählen keineswegs die Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Die Schufa wird auch nicht müde, darauf hinzuweisen, dass sie keine Angaben zur Nationalität, zum Beruf, dem Familienstand oder zur Wohngegend speichert. Für den Scorewert relevant sollen hingegen beispielsweise Anzahl und Art der Kreditaktivitäten, Erfahrungen des Verbrauchers im Umgang mit Kreditgeschäften und eventuelle Zahlungsausfälle sein. Grundvoraussetzung für die Richtigkeit des Scorewertes ist also, dass die gespeicherten Daten zutreffend und vollständig sind. Für die obigen Beispielsfälle bedeutet dies: Der Verbraucher sollte die Schufaeinträge löschen, soweit es um die Kreditanfrage geht und sein Girokonto hinzufügen lassen. Außerdem ist er gut beraten, auf die Einhaltung der Schufa-Löschfristen hinzuwirken. Nicht selten bleiben versehentlich Schufaeinträge bestehen, obwohl die Löschfristen abgelaufen sind.

Hat der Betroffene eine schlechte Schufa, wird ein Scorewert erst gar nicht berechnet. Der Anlass einer schlechten Schufa kann geringfügig sein. Eine zu spät beglichene Kreditrate oder eine übersehene Handyrechnung, vielleicht nur ein Streit über die Höhe einer Forderung. Die Auswirkungen sind jedoch häufig erheblich. Handyvertrag oder Ratenvertrag kommen nicht zustande, und selbst kleine Kredite werden nicht mehr zu vernünftigen Konditionen gewährt.

Kein Wunder also, dass viele Betroffene alles daran setzen möchten, einen negativen Schufaeintrag löschen oder doch wenigstens sperren zu lassen. Das Problem dabei: Die Sachverhalte rund um die Schufa sind komplex und erfordern einiges Fachwissen. Häufig kennt der Betroffene seine Rechte überhaupt nicht. Er erkennt erst gar nicht, welche Schufa Daten schon lange hätten gelöscht werden müssen oder welche Eintragungen generell zu Unrecht bestehen. Schon deshalb scheitern viele bei dem Versuch, ihren negativen Schufaeintrag aus dem Datenbestand zu entfernen.

Erfolg wird nur haben, wer gegenüber der Schufa und vor allem gegenüber deren Vertragspartnern bestimmt und kompetent auftritt. Wie man einen negativen Schufaeintrag löschen kann, wird Schritt für Schritt in einem aufschlussreichen E-Book erklärt. Die Anleitungen beziehen sich jeweils auf unterschiedliche Probleme. Der Leser erfährt, wann Schufaeinträge bei Forderungen unter 1.000 Euro sofort gelöscht werden könne, welche Eintragungen ohne Wartezeiten zu sperren sind, gegen welche Schufaeinträge man sich erfolgreich zur Wehr setzen kann, selbst wenn sie formal berechtigt sind, und wie bei eidesstattlichen Versicherungen und Haftbefehlen vorzugehen ist.

Eine Reihe von Musterbriefen erleichtert die erfolgreiche Löschung der Schufaeinträge. Viele Ratschläge, gerade aus dem Internet, sind unbrauchbar oder sogar falsch. Mit dem hier vorgestellten E-Book hingegen hat der Betroffene eine reale Chance, sich gegen unberechtigte und negative Schufa Daten erfolgreich zur Wehr zu setzen. Es ist eine wertvolle Hilfe für alle, die einen
Schufaeintrag löschen wollen.