Negative Schufa löschen

Die Daten von 65 Millionen Deutschen hat die Schufa gespeichert, und jährlich versuchen über eine Million Menschen, sich Klarheit über ihren Schufaeintrag durch eine Eigenauskunft zu verschaffen. Wie viele Menschen sich jährlich mit der Schufa in Verbindung setzen, um ihre negative Schufa löschen zu lassen, ist nicht genau bekannt. Die Zahl derer, die sich darum bemühen, dürfte jedoch beträchtlich sein.

Jeder, der am Wirtschaftsleben in gewissem Umfang teilnimmt, tut gut daran, seinen Schufaeintrag regelmäßig durch eine Schufa Selbstauskunft zu klären. Denn die Schufa ist allgegenwärtig. Nicht nur für große Kredite im Rahmen einer Hausfinanzierung sind Schufaeinträge entscheidend. Selbst alltägliche Geschäfte wie der Abschluss eines Handyvertrages, der Einkauf im Versandhandel oder sogar die Anmietung einer Wohnung können bei negativer Schufa scheitern. Oft sind es Kleinigkeiten, die Minuspunkte bei der Schufa einbringen: Eine versehentlich zu spät gezahlte Rechnung, oder ein Missverständnis mit der Hausbank, die eine Konditionenanfrage für ein Darlehen als Kreditanfrage wertet und der Schufa meldet. Diese Minuspunkte aus dem Schufaregister zu entfernen, kann sehr entscheidend sein. Wer kann, sollte eine negative Schufa löschen lassen, und zwar so rasch wie möglich.

Das ist verhältnismäßig einfach, wenn ein offensichtlich falscher Schufa Eintrag vorliegt, etwa eine falsche oder veraltete Anschrift. Solche Schufa Daten lassen sich leicht berichtigen, wenn man den Sachverhalt glaubhaft macht. Komplizierter wird die Sache schon, wenn, was nicht allzu selten vorkommt, ein Schufaeintrag noch auftaucht, obwohl die Löschfrist abgelaufen ist. Wer in diesem Fall seine negative Schufa löschen lassen möchte, benötigt einiges Wissen.

Welche Löschfristen es gibt, wann sie beginnen und wann sie ablaufen, das ist eine ziemlich unübersichtliche Sache. Bei Krediten beginnt die Frist mit der vollständigen Tilgung und endet mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der vollständigen Tilgung. Girokonten und Kreditkartenkonten sind sofort nach deren Auflösung zu löschen. Das sind nur einige Fälle. Es gibt eine Reihe weiterer Löschfristen.

Eine besondere Fehleranfälligkeit besteht bei Löschfristen im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei der Abwicklung von Geschäften. Solche Daten sind drei Jahre zum Jahresende nach vollständiger Begleichung der Forderung zu löschen. Die Frist beginnt jedoch nicht mit der Begleichung, sondern mit der so genannten letzten Saldenmeldung durch den Gläubiger. Besonders zum Jahreswechsel kann es hier zu Fehlern mit beträchtlichen Auswirkungen kommen, z.B. dann, wenn Zahlungseingänge im alten Jahr versehentlich im laufenden Jahr unberücksichtigt bleiben und es deshalb trotz Erledigung zu einer Saldenmeldung an die Schufa kommt. Bei Banken kommt das in nicht wenigen Fällen vor.

Besonders spannend ist natürlich die Frage ob man einen negativen Schufa Eintrag vorzeitig löschen kann, also sofort ohne die Löschfrist abwarten zu müssen. Das ist in vielen Fällen möglich, wie das folgende Beispiel zeigt. Werden Forderungen unter 1.000 Euro bestritten, ist die Sperrung des entsprechenden Schufaeintrags bis zur vollständigen Klärung der Angelegenheit möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betroffene sofort handelt und Widerspruch einlegt, da es Fristen gibt. In diesen und ähnlich gelagerten Fällen wird die Schufa niemals von sich aus tätig. Immer ist es hier erforderlich, die Berichtigung zu beantragen, zu widersprechen oder die Löschung negativer Schufa Einträge zu veranlassen. Häufig werden dem Schreiben an die Schufa weitere Unterlagen beizufügen sein und oft kommt es auf die Mitwirkung Dritter, besonders der Schufa-Informanten an. Etwa wenn die vorzeitige Löschung einer erledigten eidesstattlichen Versicherung verlangt wird.

Die Beispiele verdeutlichen: Wer seine Rechte gegenüber der Schufa und deren Informanten wirksam wahrnehmen möchte, wird häufig um fachliche Hilfe nicht herumkommen. Die Einschaltung eines Fachmannes kostet allerdings viel Geld. Kreditforum.net stellt deshalb ein E-Book vor, das genau erklärt, wie man negative Schufa Einträge löschen lassen kann. Das E-Book enthält eine kompetente Anleitung und viele Musterbriefe. Schritt für Schritt wird dargelegt, wie man je nach Fallgruppe das Thema „Negative Schufa löschen“ erfolgreich angehen kann.