RATZ-Fatz-schuldenfrei

Die Entschuldung im EU-Ausland und ihre Vorteile

Alle Welt spricht von Globalisierung. Schuldner können das nun auch!

So wie sich Unternehmen die Länder mit den günstigsten Bedingungen aussuchen, so können Sie nun den EU-Mitgliedsstaat wählen, der die für Sie vorteilhaftesten Regelungen bereit hält. Als EU-Bürger haben Sie seit 2001 grundsätzlich das Recht, sich den Rechtsbereich Ihrer Entschuldung auszusuchen.

Die ausländischen Insolvenzgerichte dürfen Ihren Insolvenzantrag nicht ablehnen…

Und deutsche Gerichte und deutsche Gläubiger müssen die Entscheidungen der ausländischen Insolvenzgerichte akzeptieren…

Die Abkürzung über Ihren Schuldenberg führt ins EU-Ausland. Nutzen Sie diese Chance. Sparen Sie Jahre von Ihrer wertvollen Zeit, umgehen Sie die deutsche „Wohlverhaltensphase“. Verschaffen Sie sich einen fünf Jahre früheren Neustart und verdienen Sie in dieser Zeit ein Vielfaches mehr.

Dieser Spezialreport nennt viele Möglichkeiten, die andere vor Ihnen erfolgreich genutzt haben.

Alle empfohlenen Rechtsanwälte und Steuerberater sprechen Deutsch und arbeiten selbstverständlich mit deutschsprachigen Helfern im Ausland zusammen, die Experten im jeweiligen Landesrecht sind.

Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten anhand der

Inhaltsangabe

- Vorwort
- Die vorteilhafte Rechtslage
- Restschuldbefreiung via Frankreich
- Wie können Sie diese Konstellation für sich nutzen?
- Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
- Welche Schulden können abgewickelt werden?
- Wie hoch sind die Kosten?
- Restschuldbefreiung via Österreich
- Restschuldbefreiung via Italien
- Restschuldbefreiung via Großbritannien
- Sind Ihre Ausweispapiere in Ordnung?
- So behalten Sie Ihre Selbstständigkeit trotz Insolvenzverfahren
- Allgemeine Tipps
- So erkennen Sie unseriöse Dienstleister

“RATZ-FATZ-schuldenfrei durch Insolvenz im Ausland“ Roland Benn, Ausgabe 2008, ca. 25 Seiten

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