James Tynn Stiftung

James Tynn Stiftung.

Es gibt lediglich einen Verwaltungsrat. Überträgt man sein Vermögen an James Tynn Stiftung, kann man sich legal und offiziell als vermögenslos bezeichnen. Dies kann bei Scheidungen, Firmenkonkurs oder Schadensersatzprozessen ein wichtiger Punkt sein. Dabei kann jede Art von Vermögen übertragen werden, also Geld und Aktien, Sachwerte wie Fahrzeuge oder Yachten, Immobilien bis hin zu immateriellen Werten wie Patenten und sonstigen Rechten. James Tynn Stiftung ist eine juristische Person und kann sehr einfach gesteuert werden. Die Existenz der James Tynn Stiftung ist zeitlich nicht begrenzt. Grundsätze, wie beispielsweise Zuwendungen an bestimmte Personen, können von Ihnen in der Satzung verankert werden. Diese Grundsätze können auch nach dem Tod nicht verändert werden. James Tynn Stiftung ist damit ein besonders wirkungsvolles Instrument um Erbschaftsstreitigkeiten vorzubeugen und Besitztümer vor einer Teilung zu schützen.

James Tynn Stiftung ist gleichwohl nicht dafür gedacht Geschäfte zu betreiben. Sie ist ein Instrument zur Verwaltung und Sicherung des eigenen Vermögens. Auf diese Weise können die Profite an die Stiftung übertragen werden, ein Konkurs der Gesellschaft wirkt sich aber nicht auf die Stiftung aus.

Weitere Informationen unter
www.jamestynn.com oder Tel. 0044 871 218 01 38

15.03.2009: