Hundehaltung in Mietwohnungen

Bei der Anschaffung eines Hundes, sollte man vorher seinen Mietvertrag genau lesen. Eindeutige Rechtsvorschriften über das Halten von Hunden gibt es höchstwahrscheinlich nicht, dennoch sollte man sich im Vorfeld mit dem Vermieter verständigen und /oder keinen Mietvertrag mit einem Hundeverbot unterzeichnen. Grundsätzlich hat ja jeder Mensch das Recht auf ungestörte Entfaltung seiner Persönlichkeit und dazu gehört wohl auch das Halten eines Hundes, auch wenn im Mietvertrag vereinbart ist, daß die Genehmigung des Vermieters vorliegen muß. Trotzdem: Der Hund muß ordentliche Manieren haben und darf die Mitmieter oder den Vermieter hinsichtlich Ruhestörung und Hygienethemen nicht konkret belästigen, denn dann könnte der Tatbestand des vertragswidrigen Gebrauchs der Mietwohnung vorliegen. In Einzelfällen mußte wohl auch schon der Nachweis erbracht werden, daß es sich um unzumutbare Belästigungen für die anderen Mitbewohner handelt. Dennoch ein Rechtsstreit ist immer mit viel Ärger, Zeit und wahrscheinlich auch Geld verbunden, deshalb ist eine Verständigung im Voraus mit dem Vermieter wohl die klügste Lösung.
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