Restkreditversicherung - Restschuldversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Als Schutz vor Zahlungsausfällen bei Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit bieten wir Ihnen jetzt auch Restschuldversicherungen - ohne Gesundheitsprüfung zu niedrigen und transparenten Kosten.

Berechnen Sie hier Ihr individuelles Angebot:
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Absicherung von Zahlungsausfallrisiken
Über eine Restschuldversicherung, auch als Restkreditversicherung oder Kredit-Lebensversicherung bekannt, erfolgt eine Absicherung des Kreditnehmers bzw. dessen Hinterbliebener für den Todesfall, bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Für den Kreditgeber kann Sie als zusätzliche Sicherheit dienen, da die Wahrscheinlichkeit reduziert wird, dass der Kredit teilweise oder ganz nicht zurückbezahlt werden kann.

Rundumabsicherung für neu abgeschlossene und bereits bestehende Ratenkredit

Der Vorteil unserer Restschuldversicherungsangebote: Unabhängig vom Kreditanbieter können neben neuen Krediten auch bereits bestehende Kredite abgesichert werden - die Rundum-Absicherung beinhaltet dabei die Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit (alternativ "Schwere Krankheit" für Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben). Die Antragstellung erfolgt ohne Gesundheitsprüfung und im Rahmen eines weitgehend papierlosen Antragsverfahrens.

Tarifvarianten, Laufzeiten und Versicherungssummen

Für die klassische Absicherung von Ratenkrediten steht Ihnen der Tarif "Procheck24-Restkreditschutz" zur Verfügung. Gegen Zahlung eines Einmalbeitrags können bis zu 50.000 Euro Gesamtkreditsumme (im Todesfall) und maximal 750 Euro monatliche Rate (bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit) abgesichert werden. Die Laufzeit kann zwischen 12 Monaten und 84 Monaten in 12-Monats-Schritten variiert werden.

Daneben besteht über den Tarif "Procheck24-Komplettschutz" auch die Möglichkeit, gegen Zahlung eines monatlichen Beitrags Versicherungsschutz zu erhalten. Es kann hierbei neben einer linear fallenden auch eine konstante Todesfallabsicherungssumme gewählt werden. Die maximale Summe hierfür beträgt auch hier 50.000 Euro sowie maximal 750 Euro monatliche Rate bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit.

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