Manuel Hachenburger informiert: Telefonmarketing ist verboten!

Gemäß § 7 Abs. 2 – 4, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, ist es verboten mit einem Telefonanruf einen Verbraucher ohne dessen Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung, bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige Einwilligung des Adressaten vorliegt, oder bei Werbung mit einer Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird oder bei der keine gültige Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann, ohne dass hiefür andere die Übermittlungskosten nach Basistarifen entstehen.

Bei unerlaubter Telefonwerbung: Fragen Sie nach der Adresse und dem Namen des Anrufers! Bei Verstößen gegen diese Vorschrift kann es Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geben. Es besteht ein Verbot der Rufnummer Unterdrückung. Bei Werbeanrufen droht ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.

Die Widerrufsfrist bei fernmündlich geschlossen Verträgen beträgt immer 14 Tage.

Haben sie bereits ein Kurs über Telefonmarketing besucht und viel Geld bezahlt. So sollten Sie den Anbieter verklagen, da alle Möglichkeiten irgend, etwas über das Telefon zu verkaufen illegal sind. Sie zahlen hier viel Geld für nutzloses Wissen.

Meiden sie Personen, die Ihnen Telefonmarketing verkaufen wollen. Sie wissen, dass dieses illegal ist. Diese Anbieter wollen nur eines, ihr Geld!

Weitere Informationen über mich unter www.yasni.de

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Hachenburger
Hochwaldstraße 4
61231 Bad Nauheim
Germany
Telefon + Telefax
+49 60 32 7 15 63
www.manuel-hachenburger.de
manuel.hachenburger@tele2.de

27.01.2009:

Über Hachenburger

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Personaltrainer, Kryptologie