Erfolgsebook- Anklage gegen Schumacher

Die Staatsanwaltschaft erhebt nach SZ-Informationen Anklage gegen den früheren Infineon-Vorstandschef Ulrich Schumacher. Der Vorwurf: Er soll Schmiergeld kassiert haben.

Von Hans Leyendecker und Klaus Ott

In München bahnt sich einer der spektakulärsten Wirtschaftsprozesse in diesem Jahr in Deutschland an. Ulrich Schumacher, der bis 2004 Vorstandschef der im Dax notierten Infineon AG war, soll wegen Bestechlichkeit vor Gericht kommen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 50-jährigen Manager vor, als Konzernchef bei Infineon von dem Schweizer Geschäftsmann Udo Schneider Bargeld in Briefumschlägen angenommen zu haben.

Auf diese Weise habe Schneider sichergehen wollen, den Chip-Konzern als Kunden zu behalten. Der Geschäftsmann betreute jahrelang das Motorsport-Sponsoring von Infineon, das sich der Konzern etliche Millionen Euro kosten ließ.

Schumacher bestreitet Vorwürfe
Schumacher dementiert, Schmiergeld genommen zu haben. “Er bleibt bei seiner Aussage, er hat nie auch nur einen Cent genommen”, äußerte ein Sprecher Schumachers gegenüber der Süddeutschen Zeitung.

Der Manager, inzwischen Chef des chinesischen Chip-Fertigers Grace Semiconductor, wird von einem früheren Aufsichtsratsmitglied von Infineon in Schutz genommen. “Ich sehe den kommenden Prozess für Schumacher als Chance, seine Unschuld zu beweisen”, sagte Professor Ingolf Ruge vom Lehrstuhl für Mikroelektronik an der Technischen Universität München der SZ.

Ruge gehörte von 1999 bis 2005 dem Aufsichtsrat des Chipkonzerns an. Ruge hält es für “absurd, dass einer, der mit goldenen Löffeln auf die Welt gekommen ist und der immer gut verdient hat, Geld in Kuverts entgegengenommen haben soll.” Schumacher sei der jüngste Siemens-Vorstand aller Zeiten gewesen, sagte Ruge.

Der ehemalige Aufsichtsrat erklärte, er halte “seine Hand für Schumacher ins Feuer”. Ruge war 1999 nach eigenen Angaben auf Wunsch von Siemens als Vertreter der Aktionäre in das Kontrollgremium gewählt worden. Infineon war aus der Siemens AG hervorgegangen.

Die Münchner Staatsanwaltschaft wollte am Freitag aus “strafprozessualen Gründen die Anklage nicht bestätigen”. Das erklärte Oberstaatsanwalt Hajo Tacke auf Anfrage. Übersetzt heißt das: Die Anklage muss erst noch der zuständigen Kammer des Landgerichts und dem Beschuldigten zugestellt werden.

In einem so genannten Zwischenverfahren wird dann das Gericht darüber entscheiden, ob und wenn ja in welchem Umfang, die Anklage für eine Hauptverhandlung zugelassen wird. Es zeichnet sich ab, dass der Fall bei Richter Peter Noll landen wird, der als sehr erfahren in Wirtschaftssachen gilt. Im Korruptionsfall Siemens hat er im Vorjahr das erste Urteil gefällt.

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09.01.2009: |