Mini GmbH Eintragung und Kosten

Das Gründungsverfahren der Mini GmbH hat sich nach der Reform des GmbH Gesetzes besonders vereinfacht. Die Schritte der Eintragung in das Handelsregister und die eigentlichen Gründungskosten begünstigen das Verfahren der Gründung einer Mini GmbH erheblich und erleichtern dem Gründer den Einstieg in die Selbstständigkeit deutlich.

Die Gründungsphase der Mini GmbH enthält zwei Zeitabschnitte, welche bis zur Handelsregistereintragung stets unterschieden werden müssen. Diese Zeitabschnitte werden in Vorgründungsgesellschaft und Vor-GmbH unterteilt. Erst nach der vollständigen Handelsregistereintragung entsteht die Mini GmbH. Die Anmeldung der Mini GmbH in das Handelsregister erfolgt in der Regel nach Eingang des Stammkapitals. Die Anmeldung wird durch den Geschäftsführer ausgeführt. Zudem muss der Geschäftsführer der Mini GmbH sicher stellen, dass die im Gesellschaftsvertrag festgesetzte Stammeinlage verfügbar eingesetzt werden kann.

Die Phase der Vorgründungsgesellschaft bedarf besonderer Aufmerksamkeit des Gründers, da sich der rechtliche Sinn der Mini GmbH von der Vorgründungsgesellschaft differenziert. Die Vorgründungsgesellschaft stellt aus Rechtssicht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar. Dabei ist zu beachten, dass der Gesellschafter das Haftungsrisiko für Verbindlichkeiten mit seiner eigenen Person trägt.

Wurde der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet, erfolgt die Wandlung der Vorgründungsgesellschaft in eine Vor-GmbH. Da die Vorgesellschaft der Unternehmergesellschaft bereits firmenfähig ist, kann die Vorgesellschaft mit dem Zusatz „in Gründung“ als Firma auftreten. Auf diesen Zusatz darf in der Praxis nicht verzichtet werden, da sonst ein Firmenmissbrauch geahndet werden kann. Die Haftungsrisiko der Vorgesellschaft wird von den handelnden Personen mit dem Privatvermögen getragen. Erst nach der Eintragung in das Handelsregister ändert sich mit der Entstehung der Mini GmbH die Haftung.