Neue Rechtsform Unternehmergesellschaft

Eine Verwirklichung einer Unternehmensgründung geht mit vielen Überlegungen einher. Nicht zuletzt ist auch die Wahl der Unternehmensform von Bedeutung. Seit November 2008 steht eine neue Rechtsform zur Verfügung – die Unternehmergesellschaft.

Der Weg in die Selbstständigkeit ist in heutigen Zeiten verlockend. Besonders wenn bereits eine ausformulierte Geschäftsidee in der Schublade liegt und diese auch mit aussagekräftigen Zahlen versehen werden kann, ist der Schritt ins Unternehmertum nicht mehr weit. Die wichtigsten Personen und Kritiker sind in der ursprünglichen Überlegungsphase zur Gründung mit der angedachten Geschäftsidee die Familie, Freunde und Kollegen, denen man vertrauen kann. Steht der Entschluss für die selbstständige Tätigkeit, sollten Fachkräfte hinzugezogen werden, um einen Businessplan zu entwerfen oder prüfen zu lassen. Eine wichtige Frage ist hierbei auch die Rechtsform. Neuerdings kann man die Rechtsform Unternehmergesellschaft wählen, die besonders beim Haftungsausschluss im Sinne des oder der Gründer zu werten ist. Die Unternehmergesellschaft, kurz UG, kann mit einem Euro Stammkapital ins Leben gerufen werden. Die Gründungskosten sind äußerst gering im Vergleich zur GmbH, mit der man ebenfalls einen Haftungsausschluss des Privatvermögens erreicht. Vor allem bei Gründungen, für die man relativ wenig investieren muss – hier werden gerne der Dienstleistungssektor und das Internet-Gewerbe aufgeführt – ist die Unternehmergesellschaft geeignet. Mit einem geringen Stammkapital (mindestens 1 Euro) und maximal drei Gesellschaftern und nur einem Geschäftsführer minimieren sich die Kosten für die Gründung besonders. Rechnen kann man bei diesen Bedingungen mit 300 bis 400 Euro für Notar, Handelsregistereintragung und Publikation bei der Unternehmergesellschaft-Gründung.