Verschärfte Meldepflichten und härtere Strafen gegen Schwarzarbeit

Jetzt Anmeldungen bei der Sozialversicherung am Tag des Beginns erforderlich

Nach einem neune Gesetzentwurf sollen ab 1.1.2009 sollen für verschiedene Branchen Arbeitgeber den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung melden. Bislang konnten Beschäftigte erst beim Erstellen der ersten Lohnabrechnung an die Sozialversicherungsträger gemeldet werden.

Es handelt sich hierbei um folgende Branchen: Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, bei Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, Fleischwirtschaft.

Zudem ist geplant, dass Mitarbeiter in den entsprechenden Wirtschaftszweigen permanent offizielle Ausweisdokumente mit sich führen und bei Kontrollen vorzeigen müssen. Im Entwurf zur Novelle des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ist ferner vorgesehen, dass Arbeitgeber "jeden und jede seiner Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nachweislich und schriftlich" auf diese Pflicht hinzuweisen und diesen Hinweis auch bei Prüfungen vorzulegen haben. Die Bußgeldvorschriften im Gesetz sollen verschärft werden.

Dies stellt Arbeitgeber bei kurzfristigen Arbeitskräftebedarf vor besondere Herausforderungen. Welcher Steuerberater oder Servicebüro arbeitet denn am Sonntag oder spätabends? Wer will den zu diesen Zeiten noch sein Lohnbüro besetzten?
Hier gibt es eine sichere Lösung: Mit SB-Lohn dem Online-Abrechnungsservice über das Internet wird garantiert: Für alle Kunden, die Neueinstellungen über die Internet-Erfassungsmaske bis 23:00 Uhr melden wird die Weiterleitung der Meldung an die Sozialversicherung auf elektronischem Wege bis 24:00 Uhr garantiert.
SB-Lohn kombiniert die Vorteile der eigenen Lohn- und Gehaltsabrechnung mit denen einer externen Bearbeitung. SB-Lohn richtet das Programm ein und pflegt es laufend. Der Arbeitgeber erfasst die laufenden Änderungen von Stammdaten und die Bewegungsdaten direkt Online über Internet-Erfassungsmasken. SB-Lohn prüft die Eingaben und klärt Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber ab. Der gibt Startsignal zur Abrechnung und SB-Lohn rechnet im eigenen Rechenzentrum ab und übermittelt die Daten an Sozialversicherungsträger und Finanzamt und sendet dem Arbeitgeber alle Auswertungen als PDF-Druckdatei und als Datensätze für Überweisungen und Buchungssätze für die Finanzbuchhaltung.

Unternehmen betroffener Branchen sollten schon jetzt auf die neue Gesetzeslage einstellen und schon jetzt mit der Lohnabrechnung zu einem Dienstleister wechseln, der Sie bei der Einhaltung der Bestimmungen unterstützt.

Weitere Informationen unter www.sblohn.de

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06.08.2008: