Verkauf von Altgold - da heißt es aufgepasst!

Der Test mit einem 30-Gramm-Gold 585-Armband in einer süddeutschen Großstadt Mitte Juni 2008 brachte einem verkaufswilligen Privatmann folgende Angebote ein: 120 Euro bei einem örtlichen Ankäufer. 180 Euro war ein Schmuckhändler vor Ort bereit, für das Stück aus den siebziger Jahren zu bezahlen, die letzte freundschaftliche Offerte lag bei 200 Euro. Über den Tisch ging das Schmuckstück beim Pforzheimer Unternehmen Bossert & Co. GmbH für über 270 Euro.

Dabei ist es auch für einen Branchenfremden recht einfach, den Überblick zu behalten. Der Goldkurs wird börsentäglich neu notiert. Scheideanstalten (sie bereiten das Altgold auf und scheiden es von unedlen Metallen, die in jedem Schmuckstück enthalten sind) veröffentlichen diese Kurse als An- und Verkaufskurse. Zum Beispiel die Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt in Pforzheim in der unten genannten Internet-Adresse. Für das Einschmelzen sollten aus Kostengründen Chargen von einigen Hundert Gramm zusammen kommen, die aber die wenigsten Privatverkäufer abzugeben haben.

Das zitierte Armband hatte ein Gewicht von 30 Gramm Gold 585. Multiplizieren wir das Gewicht mit dem Feingoldanteil 0.585, dann haben wir als Ergebnis 17,55 Gramm Feingold. Bei Schmuckstücken in 8-kt, als Gold 333 rechnen wir mit 0.333 oder bei 18-kt-Gold mit 0.750, so kommen wir immer zum Feingoldanteil. Jetzt schauen wir bei der Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt nach, wie der aktuelle Ankaufspreis für Feingold ist - zum Beispiel 18,21 Euro für ein Gramm. Der Goldankäufer hat die Kosten für das Einschmelzen und die Analyse zu tragen, ferner wird er für das Kurs-Risiko in die Pflicht genommen, gönnen wir ihm einen Abschlag von 15 % auf den Ankaufspreis von 18,21 Euro. Multiplizieren wir den reduzierten Ankaufspreis von 15,48 Euro mit dem Feingoldanteil von 17,55 Gramm, sind wir bei einem Wert von 271,67 Euro.

Beim Altgoldverkauf sollte der Verkäufer auf einer schriftlichen, detaillierten Abrechnung bestehen. Die genaue Hausanschrift und die Steuer-ID-Nummer müssen angegeben sein. Im Gegenzug wird erwartet, dass der Personalausweis vorgelegt und das Eigentum am Gold schriftlich bestätigt wird. So schützen sich seriöse Goldankäufer vor Hehlerware. Es steht dann nichts mehr im Wege, ein goldenes Armbändchen, gekauft in den Siebzigern für ca. 260 DM für ungefähr 190 Euro zu versilbern.

Link zur Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt http://www.allgemeine-gold.de/content/allgemeine.php?id=edelmetallkurse
Link zum Abrechnungsmodus von Bossert, Pforzheim http://www.bossert-schmuck.de/partner/gokau.htm


Über wittenauer

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