Rechtliches zur Hochzeit
Pressetext verfasst von Hochzeit feiern am Mi, 2008-06-04 08:14.» Anmelden oder registrieren um Kommentare einzutragen - 728 Zeichen in dieser Pressemeldung
Leider gehören nicht nur Romantik, sondern auch einige Paragrafen zur Vorbereitung einer Hochzeit. So muss sich das künftige Ehepaar im Rahmen der standesamtlichen Trauung entscheiden, ob es einen gemeinsamen Familiennamen führen will. Beim Großteil der Paare wird zwar der Nachname des Mannes als gemeinsamer Familienname genommen, aber es stellt kein Problem dar, dass beide Partner ihren Namen behalten. In diesem Fall muss nicht schon bei der standesamtlichen Hochzeit, sondern erst bei der Geburt des ersten Kindes aus dieser Ehe ein gemeinsamer Familienname bestimmt werden.
(Quelle bzw. weitere Informationen zu Rechtliches und Vertragliches bei einer Hochzeit: http://hochzeitstipps.wordpress.com)
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