Chancengleichheit in der Schule: Länder sind in der Pflicht!

Eindeutige Rechte für Kinder mit Legasthenie und Dyskalkulie

Die Chancengleichheit von Schülerinnen und Schülern mit einer Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung) oder Dyskalkulie (Rechenstörung) sind in unserem Bildungssystem stark eingeschränkt, weil die schulrechtlichen Regelungen für die betroffenen Schüler meist nicht ausreichend sind. Der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie, weist erneut darauf hin, dass die neu verabschiedeten Grundsätze der Kultusministerkonferenz für „Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen“ nicht ausreichen, Kindern mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie eine Zukunftsperspektive in unserem Bildungssystem zu verschaffen.

In einem aktuellen Rechtsgutachten „Chancengleichheit für Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie oder Dyskalkulie“ führt Prof. Dr. Jörg Ennuschat, Universität Konstanz hierzu aus: „Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Art. 7 Abs. 1 GG dem Staat das Ziel vorgebe, ein Schulsystem zu gewährleisten, das allen jungen Menschen gemäß ihren Fähigkeiten die den heutigen gesellschaftlichen Anforderungen entsprechenden Bildungsmöglichkeiten eröffnet.“ Weiter heißt es im Gutachten: „Unter Beachtung von Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG sowie des Sozialstaatsprinzips des Art. 20 Abs. 1 GG hat der Staat in besonderem Maße auf die Belange derjenigen Schüler Rücksicht zu nehmen, die mit sozialen oder persönlichen Nachteilen zu kämpfen haben. Die Länder und ihre Schulen sind in der Pflicht, Kindern mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie eine begabungsgerechte Schulausbildung zu ermöglichen – auch bis zum Abschluss der Sekundarstufe II.“ Im Rechtsgutachten werden die Rechte der betroffenen Kinder aufgezeigt und es wird deutlich, dass die neu verabschiedeten KMK-Grundsätze trotz vieler richtiger Einsichten noch nicht ausreichen, diejenigen verfassungsgeforderten Rahmenbedingungen zu schaffen, die dysfunktionalen Kindern einen begabungsgerechten Schulabschlusses ermöglichen.

Der BVL fordert die KMK sowie die Kultusministerien der Länder erneut dazu auf, die Rechte von Legasthenikern und Dyskalkulikern in ihren schulrechtlichen Regelungen zu beachten und dafür zu sorgen, dass die betroffenen Kinder eine Chancengleichheit in unserem Bildungssystem erfahren und nicht weiterhin
diskriminiert werden.

Das Rechtsgutachten und weitere Informationen zum Thema sind im Internet abrufbar unter www.bvl-legasthenie.de in der Rubrik „Recht“.

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08.04.2008: |

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