sicoon Wirtschaftsauskünfte begrüßt Reform im Insolvenzrecht

Der Deutsche Bundestag hat heute in 1. Lesung vom 14. Februar einen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform im Insolvenzrecht beraten. Der Entwurf sieht eine Vereinfachung des Insolvenzverfahrens für Verbraucher, eine Regelung zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen sowie eine Stärkung der Gläubigerposition im Insolvenzverfahren vor.
„Die Ursachen von Überschuldung sind vielfältig. Häufig sind es unvorhersehbare Schicksalsschläge im beruflichen oder privaten Bereich, die zu erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen. Mit der Reform bieten wir dem ehrlichen Schuldner eine echte Chance, sich selbst aus der Schuldenfalle zu befreien. Wir berücksichtigen in besonderem Maße die Belange der Verbraucher, indem wir das Entschuldungsverfahren vereinfachen und damit unbürokratischer als bisher einen sozial gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Schuldners und seiner Gläubiger ermöglichen.
Der Gesetzentwurf stärkt außerdem die Interessen von Lizenznehmern im Falle der Insolvenz des Lizenzgebers. Wie in anderen großen Exportstaaten werden Lizenzen auch bei uns insolvenzfest sein, da künftig Lizenzverträge nicht mehr dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters unterliegen. Dadurch verbessern wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland und sichern Arbeitsplätze im Interesse unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer “, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

sicoon Wirtschaftsauskünfte als Portalbetreiber von www.wirtschaftsauskuenfte.de begrüßt den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform im Insolvenzrecht, da gerade private Schuldner oftmals mit der persönlich finanziellen Lage absolut überfordert sind und eine Verbraucherinsolvenz oftmals die letzte Möglichkeit oder Ausweg ist.

Festzustellen ist bei sicoon Wirtschaftsauskünfte, dass es immer seltener die großen Schuldbeträge sind die einen Schuldner belasten, sondern oftmals viele Forderungen aus diversen Bereichen weit unter 150,00 € Schuldsumme im Durchschnitt. Gerade diese Beträge steigen mit Mahnkosten, Zinsen, Auslagen und Gerichtskosten auf ein Vielfaches der Hauptforderung an.
Des Weiteren ist festzustellen, dass Gläubiger derzeitig wieder verstärkt Kleinstforderungen bis zur letzten Instanz durchsetzen ohne Rücksicht auf entstehende Mehrkosten.

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