VIP-Management sorgt für lückenlose Aufarbeitung der Vergangenheit

Fondsgeschäftsführung holt Meinung der Anleger zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen KPMG ein

Grünwald, 13. Februar 2008 – Die VIP-Geschäftsführung meldet in einem weiteren Fall Vollzug bei der Sicherung von Ansprüchen der Fondsgesellschaft gegen ehemalige Berater. Um eine Verjährung etwaiger Schadenersatzansprüche auszuschließen, hat die Fondsgeschäftsführung jetzt ein Beschlussverfahren über die Erhebung einer Feststellungsklage gegen die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf den Weg gebracht. Noch bis zum 10. März 2008 haben die Anleger des VIP Medienfonds 3 Gelegenheit, in einem schriftlichen Umlaufverfahren über mögliche rechtliche Schritte gegen KPMG zu befinden.

Die VIP-Geschäftsführung bleibt ihrem Kurs treu und greift bei der Aufarbeitung der Vergangenheit im Interesse des Anlegerschutzes erneut entschlossen durch. Mit dem jetzt auf den Weg gebrachten Beschlussverfahren will die Fondsgeschäftsführung etwaige Schadenersatzansprüche der Fondsgesellschaft gegen KPMG wahren. Diese stehen im Zusammenhang mit den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Gründer der VIP-Medienfonds und den von der Finanzverwaltung gezogenen Konsequenzen für den Fonds und die betroffenen Anleger.

Dazu erklärt Peter H. Riedel, Geschäftsführer der Film & Entertainment VIP Medienfonds Geschäftsführungs GmbH: „Nach unseren Informationen oblag KPMG die laufende steuerliche Beratung der Fondsgesellschaft. Zudem war KPMG mutmaßlich an der Entwicklung und Umsetzung des Fondskonzeptes zumindest beteiligt. Nach unserer Rechtsauffassung könnten der Fondsgesellschaft deshalb aufgrund der Verletzung der einem steuerlichen Berater obliegenden Pflichten im Zusammenhang mit der Entwicklung und Umsetzung des von der Finanzverwaltung in Frage gestellten Fondskonzepts Ansprüche bezüglich etwaiger Schäden der Fondsgesellschaft zustehen.“

Notwendig wird das Beschlussverfahren, weil in Kürze die von der Fondsgesellschaft durch die Einleitung eines so genannten Güteverfahrens erreichte Hemmung der Verjährung etwaiger Ansprüche gegen KPMG endet. Um weiter auszuschließen, dass diese Ansprüche verjähren, wäre nunmehr deren gerichtliche Geltendmachung notwendig. Dazu VIP-Geschäftsführer Riedel: „Zur Frage, ob eine entsprechende Klage erhoben werden soll, möchten wir die Anleger befragen. Dies ist im Gesellschaftsvertrag auch so vorgesehen. Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass die Klageerhebung für die Fondsgesellschaft mit erheblichen Kosten verbunden sein kann.“

Unabhängig vom Ausgang der Befragung und einer etwaigen Klageerhebung beabsichtigt die VIP-Geschäftsführung in den anhängigen Verfahren von Anlegern gegen die Fondsgesellschaft zudem eine so genannte ‚Streitverkündung’ gegenüber KPMG. Damit wird sichergestellt, dass die Feststellungen des Gerichts auch in einem möglichen Regressverfahren gegen KPMG bindende Wirkung erlangen. Somit bleiben mögliche Regressansprüche der Fondsgesellschaft gegen KPMG aus den anhängigen Klagen von Anlegern gegen die Fondsgesellschaft gewahrt. Zudem wird durch die Streitverkündung grundsätzlich auch die Verjährung gegenüber KPMG gehemmt, allerdings beschränkt auf die das jeweilige Verfahren betreffenden Ansprüche.

Hinweis für die Redaktionen: Auf Wunsch stellen wir Ihnen das Anschreiben an die Anleger des VIP Medienfonds 4 vom 12. Februar 2008 in vollständigem Wortlaut gerne zur Verfügung. Senden Sie uns hierzu bitte eine entsprechende E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: vip@maerzheusergutzy.com

Über die VIP Medienfonds

Die im Jahr 1989 gegründete Unternehmensgruppe VIP Media Gruppe mit Sitz in Grünwald gehört mit einem Gesamtproduktionsvolumen von rund 1 Mrd. US-Dollar zu Deutschlands größten Filmproduzenten. Insgesamt wurden über 50 Filmprojekte realisiert, darunter auch zahlreiche preisgekrönte Produktionen wie etwa

‚Das Parfüm’, ‚Monster’, ‚Trade’, ‚7 Zwerge’ und ‚I’m Not There’. Die eigentliche Entwicklung, Produktion, Vermarktung und der Vertrieb der Kino-,
Fernseh- und Musikproduktionen sowie der damit zusammenhängenden Nebenrechte (insbesondere Merchandising) obliegt den vier VIP-Medienfonds (VIP1 bis VIP4). Mit der Herstellung der Filme werden verschiedene Subunternehmer beauftragt.

Die Fonds sind jeweils als eigenständige Kommanditgesellschaften organisiert, wobei die Anleger direkt oder indirekt Kommanditisten sind und die jeweilige Komplementärin mit der operativen Geschäftsleitung beauftragen. Die Rolle der Komplementärin erfüllt bei allen Fonds die Film & Entertainment VIP Medienfonds Geschäftsführungs GmbH. Sie wird unterstützt von der Film & Entertainment VIP Medienfonds Service GmbH, die für die Fonds im Wesentlichen Dienstleistungen rund um die Produktion von Filmen erbringt.
Die Betreuung der Kommanditisten und die Öffentlichkeitsarbeit sind bei der VIP Fondsverwaltungsgesellschaft mbH angesiedelt.

Ansprechpartner für die Medien

VIP Medienfonds

Helga Krezdorn
Corporate Communications

Bavariafilmplatz 7/Haus 4
82031 Grünwald

Telefon: +49(0)89/18948-0
Telefax: +49(0)89/18948-111
E-Mail: krezdorn@vip-media-group.com

Internet: www.vip-medienfonds.de

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