Unternehmen droht Verjährung der Ökosteuerguthaben 2006

Produzierende Betriebe können sich nicht nur die Ökosteuer auf Strom zurückerstatten lassen, sondern auch für Erdgas, Flüssiggas und Heizöl. Viele Unternehmer im Mittelstand wissen das nicht und verschenken Geld.

Eine "Ökosteuer" gibt es eigentlich nicht. Der Begriff Ökosteuer wird jedoch im Zusammenhang mit der "Ökologischen Steuerreform" verwendet und hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch verfestigt. Mit der ökologischen Steuerreform 1999 verfolgte die Bundesregierung das Ziel den Energieverbrauch bzw. umweltschädliches Verhalten finanziell zu sanktionieren und mit den Steuereinnahmen die Lohnnebenkosten zu senken bzw. zu stabilisieren.

Seitdem besteht die Ökosteuer aus drei Elementen: der Stromsteuer als Verbrauchsteuer, der Mineralölsteuer auf Kraftstoffe, Heizöl, Flüssiggas und Erdgas und der Verwendung der Steuermehreinnahmen auch zur Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge.

Schon bei Einführung war ersichtlich, dass energieintensive Branchen einen deutlichen Standortnachteil erleiden, wenn sie diese Belastungen endgültig tragen müssten. Ein kompliziertes Antrags- und Erstattungsverfahren sollte die Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen schützen.

Dennoch ist die Ökosteuer für die produzierenden Betriebe ein erheblicher Kostenfaktor. Vor allem, wenn die zuviel gezahlten Beträge nicht pünktlich vor Jahresende geltend gemacht werden.

Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHK) weist in seinem Subventionsbericht 2007 ein Ermäßigungsvolumen für die begünstigten Unternehmen von über 5 Mrd. Euro aus. Rund 3 Mrd. Euro betragen die beim Energieversorger beantragten Ermäßigungen. Diese Vergünstigung beanspruchen fast alle Unternehmen. Fast 2 Mrd. Euro werden von den Hauptzollämtern nur auf Antrag (sog. Spitzenausgleich) erstattet. Doch dafür müssen sich die Betriebe durch ein unübersichtliches Dickicht von Steuerformularen und Bestimmungen kämpfen.

Bereits im Jahr 2005 rügte der DIHK massiv den Gesetzgeber: "Was Unternehmer über die Ökosteuer und ihre Teilsteuern Strom- und Energiesteuer wissen müssen, lässt sich nicht in wenigen Worten zusammenfassen. Bemessung und Ermäßigungsregeln der Ökosteuer sind höchst kompliziert. Andererseits kann nur derjenige Wettbewerbsnachteile vermeiden, der diese Regeln kennt." Auch Steuerberater haben es schwer, denn "die Abgrenzung steuerbefreiter Prozesse ist schwierig, mühselig und ungerecht".

Und es kommt noch schlimmer: Die begünstigten Unternehmen können ihren Antrag auf Erstattung zuviel gezahlter Ökosteuern nur bis zum Ende des Folgejahres stellen. In 2008 eingehende Steuererklärungen für den Spitzenausgleich 2006 werden nicht mehr bearbeitet. Die kurze nur einjährige Verjährungsfrist "setzt dem Fass die Krone auf", meinen führende Verbände und Interessenvereinigungen.

Die Wolfenbütteler Steuerberatungsgesellschaft bietet auf ihrer Homepage http://www.wf.eventus.biz einen Fragebogen zur Ökosteuer 2006 an. Interessierte Unternehmen können diesen herunter laden und ausgefüllt zurück faxen. Die Steuerberater prüfen, ob es sich für die Absender lohnt, einen Antrag auf Spitzenausgleich noch vor Jahresende zu stellen. Dieser Service ist kostenlos. Die Kanzlei erledigt auf Wunsch bundesweit auch die Antragstellung, die Kommunikation und den Schriftverkehr mit dem Hauptzollamt.

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