Versandhäuser müssen bei Rückgabe Porto zurück erstatten

Das Oberlandesgericht Kassel hat nach einer Klage jetzt erlassen, das Versandhäuser bei Rückgabe der Ware innerhalb von 2 Wochen nicht nur den Kaufpreis sondern auch die Porto -und Verpackungskosten zurück erstatten.

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22.09.2007: | | | |

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