Versandhäuser müssen bei Rückgabe Porto zurück erstatten
Pressetext verfasst von xxdanielxx am Sa, 2007-09-22 19:21.» Anmelden oder registrieren um Kommentare einzutragen - 342 Zeichen in dieser Pressemeldung
Das Oberlandesgericht Kassel hat nach einer Klage jetzt erlassen, das Versandhäuser bei Rückgabe der Ware innerhalb von 2 Wochen nicht nur den Kaufpreis sondern auch die Porto -und Verpackungskosten zurück erstatten.
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